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Effizienz im Umgang mit Strom und Wärme gehört zu den wichtigsten Kriterien beim Planen, Bauen, Betreiben oder Sanieren von Immobilien. Dabei spielen Normen sowie Technische Regeln eine bedeutende Rolle – allen voran das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die DIN V 18599 zur Berechnung von Energiebilanzen.
Steigende Energiepreise, Belastung von Klima und Umwelt: Die Dringlichkeit für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen war nie höher als heute. Den überwiegenden Teil der Energiebilanz von Gebäuden machen Heizung und Warmwasser aus, daneben Beleuchtung und Kühlung. Durch eine integrale Planung, die die Gebäudehülle und die Anlagentechnik eng aufeinander abstimmt, sowie eine intelligente Gebäudesteuerung im Betrieb sollen Immobilien klimaneutral werden. Übergeordnetes Ziel: bis 2030 den CO2-Ausstoß in Deutschland um 55 Prozent zu verringern.
Das ist eine große Herausforderung für die Bauindustrie und das Handwerk. Um die Praxis für Planende und Ausführende bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, Neubauten und Sanierungen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen, führt das GEG drei verschiedene Regelwerke zusammen, die davor getrennt zur Anwendung kamen: das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Das GEG rückt die Themen „Energie“ und „Bau“ durch ein Regelwerk des Energieeinsparrechts näher zusammen. Denn diese betreffen alle Gewerke. Dabei hängt es von der jeweiligen Bauaufgabe ab, welche Kombinationen in einem "Smart Building" Mehrwert bringen. So ist beispielsweise für das Facility Management eines Bürogebäudes anzustreben, Heizung, Lüftung, Klima, Licht- und Jalousiesteuerung miteinander zu vernetzen. Darüber hinaus können Regen- und Grauwasser wiederverwendet sowie Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Eine kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung kann ebenso für eine effiziente Energienutzung stehen, wie eine durch Gebäudeautomation gesteuerte Lichtführung von LED-Leuchten.
In der Praxis ist entscheidend, den errechneten Verbrauch auch einzuhalten. Hierfür ist das Verhalten der Nutzer ausschlaggebend. Bei Immobilien empfiehlt sich vom Grundsatz her, sie von Anfang an so zu planen, dass sie möglichst wenig Energie benötigen. Das gelingt mit einer geringen Außenfläche im Verhältnis zum Gebäudevolumen und mit einer hoch gedämmten Hülle. Ein Passivhaus ist beispielsweise definiert durch einen jährlichen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m². Der größte Teil der benötigten Wärme wird durch passive Energiequellen wie solare Gewinne, Abwärme von Personen und technischen Geräten erzeugt.
In unserer Online-Normen-Sammlung finden sich über 170 nationale, europäische und internationale Normen – speziell zugeschnitten für alle, die mit dem GEG einfach und rechtssicher arbeiten möchten.
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Energiesparendes Bauenab 62,00 EUR inkl. MwSt.
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Publikation [VORBESTELLBAR] Bauwerk 2023-05
Neuer Wärmebrückenkatalogab 58,00 EUR inkl. MwSt.
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