Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Die effiziente Nutzung von Strom und Wärme gehört zu den wichtigsten Kriterien beim Bauen. Normen und gesetzliche Vorgaben spielen dabei eine zentrale Rolle – so zum Beispiel die DIN V 18599 zur Berechnung von Energiebilanzen oder das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches das EnEG (Energieeinsparungsgesetz), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das EEWärmeG (Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) zusammenführt.
Knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa ein Drittel der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland und der EU werden durch Gebäude verursacht. Mit dem Klimapaket wurde deshalb auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Die gebündelten Richtlinien und Vorschriften betreffen nicht nur die Gebäudehülle, sondern auch die technische Gebäudeausrüstung.
Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, muss im Gebäudesektor der Ausstoß von CO2 reduziert werden. Früher ging es darum, dass Gebäude nicht zu viel Energie verlieren, heute müssen sie ihren Energiebedarf für Strom und Wärme selbst produzieren. Das kommende Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die DIN V 18599 zur Berechnung von Energiebilanzen spielen dabei eine zentrale Rolle. Die ermittelten Werte werden auch im Energieausweis dargestellt, der Mietern und Käufern von Immobilien Anhaltspunkte für ihre Entscheidungen geben soll.
Steigende Energiepreise, Belastung von Klima und Umwelt: Die Dringlichkeit für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen war nie höher als heute. Einen großen Teil der Energiebilanz von Gebäuden machen Beleuchtung, Heizung, Warmwasser und Kühlung aus. Durch eine bessere Planung und intelligente Gebäudesteuerung sollen Neu- und Bestandsbauten klimaneutral werden. Das Ziel: bis 2030 knapp 50 Millionen Tonnen CO2 einsparen.
Eine große Herausforderung für die Bauindustrie und das Handwerk, denn für Wohn- und Nichtwohngebäude, für Neubauten und die Sanierung von Bestandsbauten kamen bisher verschiedene Regelwerke zur Anwendung, etwa die Energieeinsparverordnung (EnEV) oder das EEWärmeG (Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz).
Energieeffizientes Bauen betrifft alle Gewerke der Technischen Gebäudeausrüstung. So ist es etwa möglich, Regen- und Grauwasser wiederzuverwenden, Strom durch erneuerbare Energien zu gewinnen, mit Wärmerückgewinnung kontrolliert zu lüften oder durch Gebäudeautomation Licht effizient zu steuern. Ein Passivhaus beispielsweise ist definiert durch einen jährlichen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m². Der größte Teil der benötigten Wärme wird durch passive Energiequellen wie Solarenergie, Abwärme von Personen und technischen Geräten erzeugt.
Politisch gewollt
Die Europäische Union legt die Ziele fest, die zu einem nachhaltigen wettbewerbsfähigen, sicheren und dekarbonisierten Energiesystem in Europa führen sollen. Dementsprechend hat sie die Richtlinien über die „Energieeffizienz“ im Allgemeinen über die „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ im Speziellen angepasst. Jedes einzelne Land der EU muss deshalb einen Fahrplan vorlegen, der die Etappenziele für 2030, 2040 und 2050 enthält – damit die Energieeffizienzziele der EU erreicht werden können. So wurde in Deutschland im Oktober 2019 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“ kurz „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) beschlossen.
Einfacher durch Zusammenführung
In Deutschland werden im GEG die bereits bestehenden Gesetze im aktuellen Stand in einem einzigen Regelwerk zusammengeführt. Bis jetzt wurde durch das EnEG (Energieeinsparungsgesetz) der Rahmen im Gebäudebau und in der EnEV (Energieeinsparverordnung) die bauphysikalischen Details plus die technische Aufführung festgelegt. Zusätzlich gab es das EEWärmeG (Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz), das die Verwendung und den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor regelte. Durch die Einführung des GEG kommt es zu einer Entbürokratisierung und Vereinfachung durch aufeinander abgestimmte Regeln der energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Veränderungen durch das GEG
Es ist durch den Bundestag: Seit dem 1. November 2020 ist das GEG in Kraft getreten. Die in Deutschland angewandten Regeln aus EnEG, EnEV und EEWärmeG hatten bereits ein hohes Anforderungsniveau sowohl im Bereich des Neubaus als auch bei Sanierungen. Wichtig zu wissen:
Bauherren werden unterstützt
Laut EU-Kommission „machen Gebäude 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen in der EU aus. Derzeit sind etwa 35 % der Gebäude in der EU über 50 Jahre alt. Mit einer Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden könnten der Gesamtenergieverbrauch in der EU um 5 bis 6 % und die CO2-Emissionen um rund 5 % verringert werden.“ Deshalb müssen auch bis 31.12.20 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude erstellt werden. Bei hochwertigen Neubauten oder bei energetischer Gebäudesanierung können Bauherren deshalb auf Investitionszuschüsse des Bundes zugreifen. Dazu wurden die Investitions- und Tilgungszuschüsse um 10 % angehoben. Eine Austauschprämie für den Umstieg von Ölheizungen auf klimafreundliche Heizanlagen wurde zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen beschlossen.
Das GEG und der Energieausweis
Die verpflichtende Energieberatung beim Kauf oder bei einer umfassenden Sanierung wird zusätzlich zum Energieausweis Pflicht. Verkäufer oder Makler müssen beim Verkauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses ein Beratungsgespräch auf der Basis des Energieausweises anbieten. Dieses Gespräch wird mit einem Energieberater der Verbraucherzentrale geführt. Ebenso gilt die Beratungspflicht bevor die Planung einer Sanierung beauftragt wird. So wird die Gesamtenergieeffizienz der Gebäudesanierung festgestellt.
ab 52,00 EUR inkl. MwSt.
ab 48,60 EUR exkl. MwSt.
Publikation Beuth Praxis 2020-09
Praxis Heizlastberechnungab 54,00 EUR inkl. MwSt.
ab 50,47 EUR exkl. MwSt.
ab 250,00 EUR inkl. MwSt.
ab 233,64 EUR exkl. MwSt.
Saatwinkler Damm 42/43
13627 Berlin