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Mit der neuen Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die seit 2021 gilt, hat sich einiges verändert. Die Kosten für die Bauplanung sind nun nicht länger durch feste Mindest- oder Höchstsätze vorgegeben, sondern können von den Parteien frei verhandelt werden – eine Vorgabe, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 notwendig geworden war.
In den meisten Fällen wird die HOAI aber auch nach dieser Änderung das Standardmodell zur Berechnung der Honorare bleiben, denn ihre Einteilung in unterschiedliche Leistungsphasen bietet noch immer eine überschaubare Grundlage für die Kalkulation. Außerdem gelten die Basishonorarsätze der HOAI immer dann, wenn davon abweichende Regelungen nicht schriftlich festgehalten worden sind. Wer sich als Architekt*in oder Ingenieur*in eine leistungsgerechte Bezahlung sichern möchte, sollte sich daher weiterhin an der HOAI orientieren.
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