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Für alle, die Maschinen und Anlagen planen, herstellen, vertreiben, kaufen und aufstellen, gelten seit 1995 einheitliche europäische Maßstäbe, die in einem komplexen Regelwerk aus Bestimmungen des EU-Vertrages, verbindlichen Richtlinien und Verordnungen sowie Empfehlungen in Form von Normen dargestellt sind.
Während die EU-Richtlinien in Rechts- und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten umgesetzt und gegebenenfalls weitergehend konkretisiert sind, gelten die EU-Verordnungen in jedem Mitgliedstaat unmittelbar. Die Europäischen Normen werden hingegen von den nationalen Normungsorganisationen völlig identisch in der jeweiligen Landessprache herausgegeben.
Eine Voraussetzung für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992 war und bleibt auch weiterhin die Beseitigung von Handelshemmnissen, die u. a. durch nationalstaatliche sicherheitstechnische Regelungen für Produkte entstehen können. Es bestand von Anfang an in der Europäischen Gemeinschaft Übereinstimmung darüber, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen für viele Produkte in den Gemeinschaftsländern harmonisiert werden müssen.
Die „Neue Konzeption" (New Approach) geht davon aus, dass die Mitgliedstaaten der EG (später EU) auf dem Gebiet der Sicherheit im Wesentlichen gleichwertige Ziele verfolgen. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften (Richtlinien nach Art. 100a) soll sich auf die Festlegung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen im Rahmen von Richtlinien beschränken. Den europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC ist die Aufgabe übertragen, die technischen Spezifikationen (Normen) auszuarbeiten, die in Übereinstimmung mit den Richtlinien die produktspezifischen Mittel und Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen festlegen.
Zur Verbesserung der Transparenz werden zunehmend die an die Mitgliedstaaten gerichteten Richtlinien durch Verordnungen ersetzt, die unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten.
Das technische Regelwerk für die Produktsicherheit in Europa besteht dementsprechend aus EG/EU-Richtlinien und -Verordnungen sowie Europäischen Normen (EN).
Entsprechend der bekannten Vorgehensweise zur Ausfüllung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel durch Normen in Deutschland wurde ein dreistufiges Normengerüst konzipiert:
Die Basis bilden die Typ-A-Normen als allgemein gültige Sicherheitsgrundnormen für Produkte, die in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Darauf bauen die Typ-B-Normen auf; sie behandeln einen Sicherheitsaspekt oder eine Art von Schutzeinrichtungen, die bei allen oder einer Vielzahl von Produkten Anwendung finden können. Typ-C-Normen dagegen konkretisieren die Sicherheitsanforderungen für bestimmte Produktgruppen (z. B. Holzbearbeitungsmaschinen) oder Produkte (z. B. Bandsägemaschinen).
Nach der Veröffentlichung der ersten Maschinenrichtlinie wurden entsprechend den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten und des Marktes weitere Maschinenrelevante und ggf. für eine bestimmte Maschine mitgeltende EG/EU-Richtlinien und -Verordnungen erlassen und entsprechend konkretisierende Normen erarbeitet.
Der Leitfaden Maschinensicherheit in Europa hat das Ziel, die maßgeblichen Bestimmungen für den genannten Personenkreis im Zusammenhang, übersichtlich und orientiert an den Bedürfnissen von herstellenden Unternehmen, Händler*innen, Betreibenden und Benutzenden von Maschinen praxisbezogen darzustellen und auf viele Fragen einzugehen, die Expert*innen aus ihrer nationalen und internationalen Arbeit kennen - als Beratende von herstellenden Unternehmen und Betreibenden, als Verantwortliche in Betrieben, als Mitglieder europäischer Normungsgremien.
Der Leitfaden enthält alle einschlägigen EU-Richtlinien und -Verordnungen im Umfeld des Maschinenbaus und die wichtigsten allgemein anwendbaren Europäischen Grund- und Fachgrundnormen zur sicherheitsgerechten Konzeption von Maschinen.
Richtlinien, Verordnungen, Normen, Kommentare und alle anderen Daten und Fakten werden über regelmäßige Ergänzungslieferungen aktuell gehalten.
Der Leitfaden ist für alle diejenigen von Interesse, die während der gesamten „Lebensdauer" einer Maschine in irgendeiner Weise mit dieser umgehen müssen. Das Interesse der Konstruktions- und Entwicklungsabteilungen der herstellenden Unternehmen, die eine Schlüsselfunktion innehaben, findet dabei ebenso Berücksichtigung wie die Information der Betreibenden und der zuständigen Behörden.
Publikation Loseblattwerk 1994
Leitfaden Maschinensicherheit in Europa529,00 EUR inkl. MwSt.
494,39 EUR exkl. MwSt.
Norm [AKTUELL] 2020-12
DIN EN ISO 14341:2020-12ab 88,30 EUR inkl. MwSt.
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Publikation Beuth Kommentar 2020-11
Durch Dünnschichtverzinken auf Stahl aufgebrachte Zink-Aluminiumüberzügeab 45,00 EUR inkl. MwSt.
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