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Sauberes Trinkwasser ist Leben

Weil sauberes Wasser elementar für gesundes Leben ist, fordern die Vereinten Nationen ein Grundrecht auf Zugang zu sauberem Wasser – auch und gerade für ärmere Menschen. Die meisten Industriestaaten haben es da einfacher. Aber selbst wenn man mit hochentwickelter Technik leicht an Wasser rankommt und es zuverlässig zur Verfügung stellen kann, sollte man genau auf die Qualität achten – gerade wenn es ums Trinkwasser geht.

Interview zur Trinkwasserverordnung 2023
Was ist neu? Welche Änderungen gibt es? Und wie wird es mit der Trinkwasserverordnung weiter gehen?
So stoppen Sie die Ausbreitung von Legionellen
Wie Normen und Standards bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung helfen.
Außer- und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen
Gerade bei eingeschränkter Nutzung müssen schädliche Rückwirkungen auf das Netz verhindert werden.

Interview zur Trinkwasserverordnung 2023

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Das Interview führte Bettina Gehbauer-Schumacher mit Günter Dülk, Geschäftsführer Vertrieb bei der WimTec Sanitärprodukte GmbH.

Wer ist für die Novellierung der Trinkwasserverordnung zuständig und wann kommt sie beziehungsweise wann tritt sie in Kraft?

Mit der Richtlinie 2020/2184 der EU wurde das europäische Rahmengerüst für die Sicherstellung der Qualitätsanforderungen von Wasser für den menschlichen Gebrauch völlig neu geregelt. Die Arbeiten daran begannen im Jahr 2015 - am 12. Januar 2021 trat die Richtlinie in Kraft. Demnach wäre sie bis 12. Januar 2023 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Nur 7 der 27 Mitgliedsstaaten haben diese Frist eingehalten. Auch Deutschland ist säumig geblieben.

Am 31. März 2023 wurde nun die zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom Bundesrat beschlossen. Verantwortlich für die Verzögerungen ist einerseits die Kompetenzverteilung in Deutschland: Das Umsetzen der EU-Trinkwasserrichtlinie fällt in die Zuständigkeit der Bundesministerien für Gesundheit, für Ernährung und Landwirtschaft, für Verteidigung, für Digitales und Verkehr sowie für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Andererseits waren weitere Themen, allen voran Corona und der Konflikt in der Ukraine, mit den daraus resultierenden Folgen hinderlich. Die höchsten Prioritäten wurden somit nicht unbedingt der Trinkwasserverordnung gezollt. Sie tritt jetzt 2023 in Kraft.

Was ist in der Verordnung neu?

Die aus der zweiten Verordnung resultierende Trinkwasserverordnung ist in weiten Bereichen ein neu gegliedertes und neu verfasstes Dokument. Leider wurde der mögliche Umsetzungsrahmen der EU-Richtlinie 2020/2184 nicht ausgenutzt: So wurde der proaktive risikobasierten Ansatz eines Wassersicherheitsplans für die Hausinstallationen nicht übernommen. Geblieben ist der aus der bisher gültigen Verordnung bekannte reaktive Ansatz der Gefährdungsanalyse, die wohl aufgrund der europäischen Forderung in „Risikoabschätzung“ umbenannt wurde.

Der Einsatz von Stoffen, Gegenständen und Verfahren, deren Unbedenklichkeit nicht gesichert ist, wird erheblich eingeschränkt. Gefährliche Substanzen werden generell verboten. So gehören beispielsweise PFAS zu den neu eingeführten Parametern, auf die die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser untersuchen müssen: Diese Chemikalien werden nicht vollständig abgebaut und sind gesundheitsschädlich. Versorger müssen sie gegebenenfalls herausfiltern.

Zudem wurden die Kompetenzen der Gesundheitsämter erweitert. Es bleibt abzuwarten, ob die personell unterbesetzten Behörden die neuen Möglichkeiten einfordern. Verbraucher*innen sind künftig umfassender zu informieren.

Was hat sich im Vergleich zur bisher gültigen Trinkwasserverordnung geändert?

Die wesentlichste Änderung sind verschärfte Grenzwerte für bestehende Parameter sowie neue Grenzwerte für als nicht unbedenklich eingestufte Parameter. In einige Bereichen gehen diese Anforderungen über die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO hinaus. Wird es von einem Gesundheitsamt als erforderlich erkannt, darf es Höchstwerte erlassen, wenn diese nicht in der Trinkwasserverordnung geregelt sind.

Beim Betrieb von Wasserversorgungsanlagen dürfen nur Stoffe oder Gegenstände mit Trinkwasser in Kontakt kommen und nur solche Verfahren angewendet werden, die dazu bestimmt sind, der Trinkwasserversorgung zu dienen. Das gilt ab 2025 auch in Bestandsanlagen. Selbst Teilstücke aus dem Werkstoff Blei sind bis 2026 auszutauschen oder die Leitungen stillzulegen.

Die Möglichkeiten von Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr wurden ausgedehnt. In diesem Zusammenhang hat das Amt im Anlassfall auch die betroffenen Verbraucher*innen zu beraten und es kann eine Risikoabschätzung auch dann einfordern, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen nicht erreicht oder überschritten wurde. Allgemeine, ergänzende Informationen rund um „Trinkwasser“ gibt es beim Umweltbundesamt.

Warum gibt es diese Änderungen?

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat mit der Resolution 64/292 das Recht auf Wasser als Menschenrecht anerkannt. Gleichzeitig tragen unzählige Entwicklungen dazu bei, dass das Bereitstellen von Trinkwasser in ausreichender Menge und sicherer Qualität zu einer immer größeren Herausforderung wird.

Dazu zählen wachsende Ballungszentren mit steigender Bevölkerungsanzahl und umfangreicher versiegelte Bodenflächen; regionale und saisonale Veränderungen der Niederschläge; steigende Temperaturen; intensive Landwirtschaft; sich in der Umwelt anreichernde Substanzen, die nicht oder nur sehr langsam abgebaut werden. Zudem sind die Grundwasserspiegel teilweise erheblich zurückgegangen, der Aufwand für das Aufbereiten von Roh- zu Trinkwasser steigt, ebenso der Wissensstand über das Gefährdungspotenzial verschiedenster Substanzen.

Folglich werden in der neuen Trinkwasserverordnung Parameterwerte verschärft oder neu aufgenommen. Aufwändigeres Aufbereiten und Verteilen bergen ein höheres Risiko von technischen Beeinträchtigungen. Ein Managementsystem hilft, dieses proaktiv zu verringern und im Schadensfall rasch wieder eine sichere Versorgung herzustellen. Dafür bietet die neue Verordnung neue Rahmenbedingungen.

Zum Schluss bitte ein Ausblick: Wie geht es Ihrer Meinung nach mit der Trinkwasserverordnung weiter und welchen Tipp geben Sie für die Sanitär-Praxis?

Die mit der zweiten Verordnung zur Novellierung beschlossene Trinkwasserverordnung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Erstmals schreibt sie verpflichtende, umfassende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur fest. Die Untersuchungspläne werden künftig passgenau auf die jeweilige Wasserversorgungsanlage ausgelegt werden können.

Auch wenn sich herausstellen sollte, dass alle Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie im erforderlichen Mindestausmaß umgesetzt sind, wurde die Idee des proaktiven risikobasierten Ansatzes nicht so konsequent wie möglich übernommen. Gemäß den europäischen Vorgaben sind Risikobewertung und -management bis 2029 durchzuführen. Es wäre also noch Zeit, die Verordnung zu schärfen.

Alle Unternehmen aus der Sanitär-, Heizungs- und Klima-Branche sollten sich rechtzeitig über die Änderungen informieren. Letztendlich sind sie es, die dieses Wissen im ersten Schritt zu den Betreibenden der Gebäude und auch zu den Investierenden bringen müssen. Verbraucher*innen haben mit der neuen Trinkwasserverordnung noch bessere Karten und können die Beratung und Unterstützung durch die Gesundheitsämter einfordern.




Legionellen-Ausbreitung stoppen: So helfen Normen und Richtlinien

Legionellengefahr in Gebäuden

Wird in den Wasserleitungen eines Gebäudes bei einem Legionellen-Test eine hohe Konzentration dieser Keime nachgewiesen, ist erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Wasserwerke bereiten Trinkwasser zwar auf und kontrollieren es streng - trotzdem ist das Wasser beim Verlassen des Wasserwerks weder steril noch frei von Bakterien.

Trinkwasser erreicht die Verbraucher mit einer geringen, für Menschen unbedenklichen Bakterienanzahl. Eine geeignete Technische Gebäudeausrichtung (TGA) sorgt dafür, dass es verteilt und erwärmt wird. Steht erwärmtes Wasser länger in den Leitungen, dann wächst der sogenannte Biofilm – eine Schleimschicht, in der sich Mikroorganismen ansiedeln. Fließt das Wasser in diesen Leitungen dann wieder, können Teile des gewachsenen Biofilms abgelöst werden und Menschen einer Kontamination durch Legionellen ausgesetzt sein. Dieser Vorgang ist nicht ungewöhnlich, denn während der Ferien oder saisonaler Betriebsunterbrechungen stehen viele Gebäude über mehrere Wochen leer. Deshalb besteht dort die Pflicht zum regelmäßigen und vollständigen Wasseraustausch: Toiletten werden gespült, Wasserhähne laufen gelassen und Duschen aufgedreht.

Während der Corona-Pandemie erhalten die Diskussionen zum Thema Legionellen im Trinkwasser neue Aktualität. Denn durch den vermehrten Stillstand öffentlicher Einrichtungen, Schulen, Hotels, Gaststätten und Geschäftsräume wurde über längere Zeit kein Leitungswasser mehr entnommen. Damit kam es zu einer Stagnation des Wassers und einem damit verbundenen Wachstum der Legionellen-Population.

Legionellen gefährden die Gesundheit

Gelangt eine größere Anzahl an Legionellen in die Lunge, besteht eine Gefährdung für den Menschen. Das passiert, sobald ein legionellenhaltiger Sprühnebel (Aerosol) eingeatmet wird, wie er beim Duschen, bei der Benutzung eines Hochdruckreinigers oder bei Verdunstungskühlanlagen erzeugt wird. Wenn Legionellen in die Lunge geraten, können

  • ein fiebriger Infekt (Pontiac-Fieber) mit Symptomen einer Grippe auftreten oder
  • eine schwere Lungenentzündung, die Legionärskrankheit (Legionellose), entstehen, die sogar tödlich verlaufen kann.

Keine Gefährdung für Menschen besteht, wenn sie das mit Legionellen kontaminierte Wasser trinken, es zum Kochen verwenden oder sich die Hände damit waschen.

Gesundheitsschutz durch vorbeugende Maßnahmen

Um eine erhöhte Konzentration an Legionellen aus stagnierendem Wasser in Trinkwasserleitungen zu vermeiden, schreiben technische Regelwerke  (DIN 1988-200VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3) einen kompletten Wasseraustausch innerhalb von 72 Stunden vor. Außerdem gilt grundsätzlich, dass die Wassertemperatur in einem bestimmten Bereich liegen muss:

  • In kaltem Wasser unter 20 °C vermehren sich Legionellen nur unbedeutend.
  • Wird Wasser über 70°C erhitzt, dann sterben die Legionellen ab.
  • Eine gesundheitsgefährdende Konzentration kommt in einem Temperaturbereich von 25 °C bis 55 °C vor.

Die TrinkwV sieht vor, dass Trinkwasserleitungen in Mehrfamilienhäusern alle drei Jahre auf einen Bakterienbefall hin kontrolliert werden müssen. Für Kindergärten und Schulen ist eine Kontrolle in jährlichem Rhythmus verpflichtend. Um einer unkontrollierten Vermehrung der Legionellen-Keime vorzubeugen, sollten

  • Wasserleitungen regelmäßig genutzt werden.
  • inaktive Leitungsabschnitte (Totstränge) und Wasserstillstand im Leitungssystem vermieden werden.
  • Regler-Temperaturen bei zentraler Wassererwärmung auf mindestens 60°C eingestellt sein.
  • Wassertemperaturen im Leitungssystem niemals unter 55°C fallen.

Technische Möglichkeiten ausschöpfen

Die gefährliche Konzentration von Legionellen in Trinkwasserleitungen, Warmwasserspeichern, Duschbereichen von Schwimmbädern, Whirlpool-Anlagen, Klimaanlagen oder Wasser-Luftbefeuchtern kann zusätzlich durch technische Maßnahmen und regelmäßige Wartung nahezu ausgeschlossen werden.

Eine Möglichkeit ist die thermische Desinfektion. In der Richtlinie DVGW W 551 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) ist beschrieben, wie Großanlagen mit Warmwasserspeichern über 400 Liter Inhalt und Warmwasserleitungen mit über 3 Liter Inhalt einmal täglich auf 60 °C aufzuheizen sind. Dadurch wird der gesamte Inhalt des Speichers inklusive aller Leitungen heiß durchgespült. Weil solche Maßnahmen dem Ziel der Einsparung von CO₂ entgegenstehen, wird auch das membrantechnische Verfahren der Ultrafiltration ins Spiel gebracht. Erste Erfahrungen sprechen dafür, dass auch mit dieser Methode eine weitgehende Keimreduktion erzielt werden kann. Das Verfahren wird zurzeit noch in Feldversuchen erprobt, erste Anbieter haben es aber bereits im Programm. Wichtig ist dabei die regelmäßige Überwachung der Membranfasern, die automatisiert erfolgen kann.

Fachleute der SHK-Branche einsetzen

Verunreinigungen im Trinkwasser lassen sich vermeiden, wenn einwandfreie Trinkwassertechnik von Fachpersonal installiert und regelmäßig gewartet wird. Fachleute aus dem SHK-Bereich (Sanitär-Heizung-Klima) kennen die umfangreichen technischen Regeln zur Hygiene in Trinkwasser-Installationen. Sie wissen um die Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung der Einbauten. Dabei schaffen Richtlinien wie die VDI/DVGW 6023, die VDI 2047 Blatt 2 oder die DIN EN 1717  Sicherheit für die verantwortlichen Ingenieure und Installateure, aber auch für Betreiber der Anlagen. Denn das Haftungsrisiko tragen beauftragte Unternehmen, Eigentümer oder Betreiber.

Vorgaben zu Reinigung und Desinfektion der Trinkwasser-Installationen sind im Arbeitsblatt DVGW W 557 enthalten. Es beschreibt grundlegend im Sinne der TrinkwV die Vorgehensweisen zur Vermeidung und Beseitigung mikrobieller Kontaminationen und Ablagerungen in Technischen Gebäudeanlagen zur Trinkwasserversorgung.



Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen

Durch unvorhersehbare Ereignisse – wie bspw. eine Pandemie – kann die Situation entstehen, dass Trinkwasser-Installationen eingeschränkt oder längere Zeit gar nicht genutzt werden. Auch dann müssen schädliche Rückwirkungen auf das Netz des Wasserversorgers verhindert werden sowie die Trinkwasser-Installation in geeigneter Weise vor Schaden, z. B. durch Verkeimung, geschützt werden.

VDI mit passenden Richtlinien für Trinkwasser-Installationen

Dabei ist es unabdingbar, dass die Trinkwasser-Installationen von den hierfür Verantwortlichen in technisch und hygienisch einwandfreiem Zustand gehalten werden. Zum bestimmungsgemäßen Betrieb gehört auch die fachgerechte Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen oder Teilen der Installation bei vorhersehbaren oder geplanten Betriebsunterbrechungen (siehe dazu auch VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3).

Der Verein Deutscher Ingenieure e. V. (VDI) hat im Dezember 2020 die Expertenempfehlung  VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 herausgegeben, die gemeinsam mit Richtlinie VDI 3810 Blatt 2 / VDI 6023 Blatt 3 für alle Trinkwasser-Installationen gilt. Sie richtet sich in Ergänzung zu DIN EN 806-5 an Betreiber sowie deren Erfüllungsgehilfen (z. B. Vertragsinstallationsunternehmen oder FM-Dienstleister), insbesondere Unternehmer und sonstige Inhaber von Trinkwasser-Installationen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV).

VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 gibt Anlagenbesitzern und Anlagenbetreibern Empfehlungen für

  • Maßnahmen zur fachgerechten Außerbetriebnahme
  • empfohlene Instandhaltungsmaßnahmen während der Außerbetriebnahme oder zur der Wiederinbetriebnahme
  • Maßnahmen zur fachgerechten Wiederinbetriebnahme,
  • die Beprobung zur Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität als Voraussetzung für die Wiederaufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs


Notfall-Hilfe bei Flutschäden

Lesen Sie hier, was bei Überschwemmungen an der Trinkwasser-Installation zu beachten ist und welche Rolle VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.2 dabei spielt.

Publikationen

Publikation [VORBESTELLBAR] VDI Kommentar 2023-11

Hygiene in Trinkwasser-Installationen
Planung - Kommentar zur VDI 6023 Blatt 1 mit VDI-MT 6023 Blatt 4

ab 52,00 EUR inkl. MwSt.

ab 48,60 EUR exkl. MwSt.

Publikation [VORBESTELLBAR] Beuth Recht 2023-09

Die Trinkwasserverordnung 2023
Erläuterungen - Änderungen - Rechtstexte

ab 54,00 EUR inkl. MwSt.

ab 50,47 EUR exkl. MwSt.

Publikation 2021-08

Hygiene in Trinkwasser-Installationen
Betrieb und Instandhaltung - Kommentar zur VDI 3810 Blatt 2/ VDI 6023 Blatt 3

ab 52,00 EUR inkl. MwSt.

ab 48,60 EUR exkl. MwSt.

Passende VDI-Richtlinien

Technische Regel [AKTUELL] 2023-01

VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.2:2023-01
Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Trinkwasser-Installationen - Maßnahmen bei Überflutung

ab 55,80 EUR inkl. MwSt.

ab 52,15 EUR exkl. MwSt.

Technische Regel [AKTUELL] 2022-09

VDI 6023 Blatt 1:2022-09
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung

ab 104,40 EUR inkl. MwSt.

ab 97,57 EUR exkl. MwSt.

Technische Regel [AKTUELL] 2020-12

VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1:2020-12
Betreiben und Instandhalten von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen - Trinkwasser-Installationen - Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme

ab 55,80 EUR inkl. MwSt.

ab 52,15 EUR exkl. MwSt.