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Maßnahmen zur Alarmverifikation bieten und verbessern als Bestandteil eines funktionierenden Sicherungskonzeptes die Voraussetzung für erfolgreiche Schadenverhütung. Durch die zeitnahe Verifikation eines von der Einbruchmeldeanlage signalisierten Alarms werden Interventionskräfte (zum Beispiel Polizei) in die Lage versetzt, auf bestätigte Fälle von Einbrüchen oder Einbruchversuchen ohne Zeitverzug zu reagieren. Dieses Informationsdokument enthält Mindestanforderungen an die Umsetzung von Dienstleistungen zur Alarmverifikation. Sie sind für normenkonforme Gefahrenmeldeanlagen (zum Beispiel für Brand, Einbruch, Überfall nach der Normenreihe DIN VDE 0833 (VDE 0833) beziehungsweise Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme nach DIN VDE V 0827-1 (VDE V 0827-1), DIN VDE V 0827 2 (VDE V 0827 2) und DIN VDE V 0827 3 (VDE V 0827 3) (in Vorbereitung)) mit Aufschaltung auf eine NSL vorgesehen. Dieses Informationsdokument sowie die beschriebenen Dienstleistungen sind auf Anwendungen in der Sicherheitstechnik ausgerichtet, wie zum Beispiel der Beweissicherung nach einer Straftat, der Fahndungshilfe nach einer Straftat, der Überwachung gesicherter Bereiche und der Verifizierung von Ereignissen vor Ort. Bei EMA/ÜMA mit direktem Anschluss an die Polizei gelten - auch bei umgesetzten Maßnahmen zur Alarmverifikation und zusätzlich zu den Produktanforderungen nach Normenreihe DIN EN 62676 (VDE 0830) - die entsprechenden Bestimmungen der Polizei gemäß Bundeseinheitlicher Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen beziehungsweise Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA-Richtlinie). Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE V 0833-3-1:2019-11; VDE V 0833-3-1:2019-11 .