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Vornorm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN VDE V 0826-1:2018-09

VDE V 0826-1

Überwachungsanlagen - Teil 1: Gefahrenwarnanlagen (GWA) sowie Sicherheitstechnik in Smart Home-Anwendungen für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung - Planung, Einbau, Betrieb, Instandhaltung, Geräte- und Systemanforderungen

Englischer Titel
Surveillance systems - Part 1: Hazard warning system as well as security technology in smart home applications for use in residential buildings, apartments and rooms with similar purposes - Planning, installation, operation, maintenance, devices and system requirements
Ausgabedatum
2018-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
75
Verfahren
Vornorm

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Einführungsbeitrag

Diese Vornorm richtet sich an Polizei, Versicherer, Feuerwehr, Brandschutzdienststellen, Planer, Architekten, gewerbliche Installateure, Hersteller und Fachfirmen von Sicherheitsanlagen sowie Bauherren, Eigentümer, Betreiber, Nutzer und Bewohner von Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung. Diese Vornorm gilt für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Gefahrenwarnanlagen (GWA) für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, soweit keine Richtlinien, Verordnungen und Auflagen gelten, in denen auf andere Normen (zum Beispiel DIN 14675, DIN VDE 0833), die den Anwendungsbereich der vorliegenden Vornorm betreffen, verwiesen wird. Sie legt zudem die grundsätzlichen Anforderungen im Kontext der Sicherungs- und Sicherheitstechnik im Smart Home fest. Weiterhin werden grundsätzliche Geräte- und Systemanforderungen beschrieben. Bei der finanziellen Förderung und Finanzierung von GWA sowie Smart Home-Anwendungen mit Sicherungs- und Sicherheitsfunktionen wird empfohlen, die Anforderungen dieser Vornorm heranzuziehen. Gefahrenwarnanlagen dienen der frühzeitigen Warnung zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Personen- und Sachschäden, die durch Einbruch (unberechtigtes Eindringen), Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte entstehen können. GWA können auch zur Abwehr bei Belästigung/Bedrängung, zur Ansteuerung von Haustechnikfunktionen (zum Beispiel Einrichtungen zur Energieeinsparung) sowie zur Kommunikation mit Personen in Notfallsituationen (Hilferuf- mit Kommunikationsfunktion, zum Beispiel im Sinne von Active Assisted Living (AAL)), die sich im Bereich der GWA befinden, dienen. GWA können unter Einhaltung dieser Vornorm als in sich geschlossenes System, als GWA mit Anbindung von Smart Home-Komponenten oder in Form einer GWA als Smart Home System mit Sicherheitsanwendungen konzipiert werden. Der Begriff Smart Home beinhaltet Systeme und technische Verfahren, die in Wohnräumen und -häusern, und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung, bei denen vor allem vernetzte, fernsteuerbare Geräte, wie zum Beispiel Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Heizung, Klima, Lüftung (HKL), elektrische Komponenten, Tür-/Tor-/Fensteröffnungen sowie auch sicherungs- und sicherheitstechnische Installationen zur Vermeidung beziehungsweise Reduzierung von Personen- und Sachschäden eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen zur Detektion, Vermeidung und visuellen Dokumentation (Videoaufzeichnung) von Situationen, die durch Einbruch (unberechtigtes Eindringen), Bedrohung, Brand, gefährliche Gase und austretendes Wasser sowie technische Defekte entstehen können. GWA als Smart Home mit Sicherheitsanwendungen können auch zur Abwehr bei Belästigung/Bedrängung, zur Ansteuerung von Haustechnikfunktionen (zum Beispiel Einrichtungen zur Energieeinsparung), zur Kommunikation mit Personen in Gefahrensituationen (Assistenzruf- mit Kommunikationsfunktion) sowie zur Erkennung bei Eintreten kritischer Gesundheitsaspekte, genutzt werden. Die Vernetzung bedeutet hierbei auch die Integration verschiedener Gewerke und in vielen Fällen die Verbindung mit Endgeräten (zum Beispiel Smartphone, Tablet, PC) über das Internet in Verbindung mit spezifischer Anwendungssoftware (zum Beispiel App). Diese Vornorm findet auch dann Anwendung, wenn bei Systemen die Anbindung an das Internet dazu genutzt wird, funktionale Intelligenz auszulagern und Möglichkeiten genutzt werden, Abläufe über Anwendungsbereiche hinweg zu automatisieren, die lokal, aus der Ferne oder in Kombination erfolgen können. Die Warnung kann an im Objekt anwesende Personen und/oder an andere Stellen, zum Beispiel abwesende Bewohner des Objekts und so weiter, erfolgen. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN VDE V 0826-1 (VDE V 0826-1):2013-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des Titels zur Abbildung der Sicherheitstechnik im Smart Home-Bereich; b) in Abschnitt 1 "Anwendungsbereich" wurde die Ansteuerung von Smart Home-Funktionen aufgenommen; c) generelle Überarbeitung zur Aufnahme und Abbildung von Anforderungen an Sicherheitstechnik im Smart Home-Bereich; d) Erweiterung der Anforderungen um Aspekte aus dem Bereich der IT-Security (Datenschutz, Datensicherheit, etc.); e) Unterabschnitt 6.6 "Fernzugriff mittels Smart Device-Applikation" wurde hinzugefügt; f) Abschnitt 14 "Zusätzliche Anforderungen an Smart Device-Applikation" wurde hinzugefügt; g) Anhang A (normativ) "Anlagenbeschreibung" wurde überarbeitet; h) Anhang C (informativ) "Symbole" wurde überarbeitet; i) Anhang E (informativ) "Hinweise zu Smart Home Anwendungen" wurde hinzugefügt; j) Anhang F (informativ) "Hinweise zu Netzwerken" wurde hinzugefügt; k) in Abschnitt 3 "Begriffe und Abkürzungen" wurden Begriffe und Abkürzungen ergänzt, die in den neuen (Unter-)Abschnitten verwendet werden.

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