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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf enthält den Text des Schriftstücks IEC 61/5574/CDV:2017. Die zukünftige 7. Ausgabe IEC 60335-2-2 streicht und ersetzt die 2009 veröffentlichte 6. Ausgabe und deren Änderung 1:2012 und Änderung 2:2016. Sie stellt eine technische Überarbeitung dar. Unter anderem wurden einige Anforderungen für Staubsauger zur Tierpflege geändert (Unterabschnitte 6.1, 25.7) und die Anmerkung im Unterabschnitt 7.101 gestrichen. In mehren Unterabschnitten wurden die Anmerkungen in normativen Text umgewandelt (7.102, 10.1, 11.3, 13.1, 15.2, 15.101, 19.101, 20.1, 20.2, 21.103, 21.105, 22.32, 25.23) und es wird klargestellt, dass die Prüfung nach 19.7 auch für Staubsauger mit einer motorbetriebenen Bürste oder einer ähnlichen Einrichtung gilt. Dieser internationale Norm-Entwurf behandelt die Sicherheit von elektrischen Staubsaugern und Wassersaugern für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke einschließlich Staubsaugern zur Tierpflege, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt. Er gilt auch für zentrale Absauganlagen und automatische batteriebetriebene Staubsauger. Dieser Norm-Entwurf gilt auch für motorbetriebene Reinigungsvorsatzgeräte und Elektroschläuche in Verbindung mit einem bestimmten Staubsauger. Batteriebetriebene Geräte und andere mit Gleichstrom versorgte Geräte fallen in den Anwendungsbereich dieses Norm-Entwurfs. Geräte mit dualer Stromversorgung, die entweder netzversorgt oder batteriebetrieben sind, werden als batteriebetriebene Geräte angesehen, wenn sie im Batteriebetrieb verwendet werden. Zuständig ist das DKE/UK 511.11 "Motorische Geräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60335-2-2:2024-05; VDE 0700-2:2024-05 .
Gegenüber DIN EN 60335-2-2 (VDE 0700-2):2014-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Den Text der zukünftigen 7. Ausgabe der IEC 60335-2-2, Schriftstück IEC 61/5574/CDV:2017, unverändert übernommen. b) Den Text aus IEC 60335-2-2:2009/ISH:2016 (Interpretation sheet 1) eingearbeitet. c) Einige Anforderungen für Staubsauger zur Tierpflege wurden geändert (Unterabschnitte 6.1, 25.7). d) Die Anmerkung im Unterabschnitt 7.101 wurde gestrichen. e) In mehren Unterabschnitten wurden die Anmerkungen in normativen Text umgewandelt (7.102, 10.1, 11.3, 13.1, 15.2, 15.101, 19.101, 20.1, 20.2, 21.103, 21.105, 22.32, 25.23). f) Klarstellung das die Prüfung nach 19.7 auch für Staubsauger mit einer motorbetriebenen Bürste oder einer ähnlichen Einrichtung gilt.