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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Produkt-Norm EN 16647:2015 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 46 "Ölheizöfen" erarbeitet, um der noch recht jungen, wenngleich bereits ausgereiften Technologie der dekorativen Geräte, die unter Verwendung eines Alkohol basierten, flüssigen Brennstoffes eine Flamme erzeugen, eine Grundlage zu schaffen, die den Kunden funktionsfähige und sichere Geräte garantiert. Diese Norm gilt für freistehende Wand- und Einbaugeräte mit einer maximalen Leistung von 4,5 kW. Die Norm legt Anforderungen an verwendungsfertige Geräte fest, Einzelkomponenten wie einfache Brennerschalen können die Anforderungen im Sinne dieses Dokuments nicht erfüllen (und stellen für sich allein verwendet ein Sicherheitsrisiko dar). Die Anforderungen richten sich an die Bau- und Betriebsweise, Bestimmungen für die Funktionsprüfung, Fertigung sowie die Kennzeichnung und Anleitung für dekorative Feuerstellen/Geräte, die unter Verwendung eines Alkohol basierten flüssigen oder gelförmigen Brennstoffes eine Flamme erzeugen. Besondere Aufmerksamkeit wurde darauf gelegt, das Umstoßen der Geräte und den unbeabsichtigten Brennstoffaustritt zu verhindern. Weiterhin wurden Anforderungen an die Temperatur der äußeren Gerätebereiche, die Verbrennungsgüte und Warnhinweise in Bezug auf die sachgemäße Bedienung gestellt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 040-03-02 AA "Dekorative Ethanolgeräte" im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
Dieses Dokument ersetzt DIN 4734-1:2011-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16647:2016-04 .
Gegenüber DIN 4734-1:2011-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Titel und der Anwendungsbereich wurde von Ethanol auf Alkohol erweitert; b) die Grenze des Anwendungsbereiches wurde von einem Brennstoffdurchsatz von 0,5 l/h auf eine maximale Leistungsgrenze von 4,5 kW geändert; c) es wurden editorielle Änderungen vorgenommen, was auch eine Anpassung der Struktur beinhaltet; d) es wurde eine Belastungsprüfung (5.4) hinzugefügt; e) die Bestimmung des Brennstoffverbrauchs (5.7.3) ist überarbeitet worden; f) es sind zusätzliche Prüfungenen und Anforderungen zur Selbstzündung (5.7.5), zum Erlöschen der Flamme (5.7.6), zu elektronische Enrichtungen (5.7.10) und an Aufkleber (5.8) ergänzt worden; g) die Prüfung und die Grenzwerte der Verbrennungsgüte (5.8.7) wurden den Anforderungen der WHO angepasst und detailierter ausgeführt; h) Erweiterung um den Anhang B Richtlinien für die Sicherheit elektronisch geregelter abzugsloser alkoholbetriebener Feuerstätten.