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DIN Media
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Online-Seminar S-355
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Die CE-Kennzeichnung steht allgemein dafür, dass ein Produkt auf der Grundlage europäischer Regelungen in Verkehr gebracht wird. Bei Bauprodukten ist aber beim Inverkehrbringen die Leistungserklärung - als »Reisepass« im euopäischen Binnenmarkt - das zentrale Werkzeug der Harmonisierung. Referent Matthias Springborn beschreibt das Grundkonzept der europäischen Harmonisierung und geht dabei auf die Besonderheiten der Bauproduktenverordnung ein. Diese weicht von der Vorgehensweise in anderen Harmonisierungssektoren ab, die z.B. keine Leistungserklärung kennen; das ist z. B. bei Auslegungsfragen sehr wichtig.
Sie erhalten alle wichtigen Informationen rund um die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung, sodass Sie die europäischen und nationalen Regeln optimal verstehen und erfolgreich anwenden können. Weitere Ziele:
Dipl.-Ing. Matthias Springborn
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Herr Springborn arbeitet seit 1997 im Bereich der europäischen Harmonisierung für Bauprodukte. Im Juli 2006 übernahm er kommissarisch und im November 2007 formal die Leitung des Referats für Fragen der europäischen Harmonisierung im DIBt. Er war von 2008 bis 2014 Mitglied im Technical Board und ist seit 2012 Mitglied in Executive Board (früher Management Team) der EOTA. Seit 2012 ist er Vize-Präsident und seit 2013 Vorsitzender der Technical Commission der UEAtc.
In den Jahren 2006 und 2007 nahm er als Medium Term Expert am Twinning-Projekt "Einführung der Eurocodes in Lettland“ teil. In einem anderen Twinning-Projekt zur Heranführung der Regelungen in Aserbaidschan an europäische Standards in den Jahren 2013 und 2014 war er Leiter einer von drei Teil-Komponenten.
Herr Springborn ist Herausgeber der Materialsammlung zur EU-Bauproduktenverordnung (Beuth Verlag) sowie Mit- oder Allein-Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zum Themenkomplex „Bauproduktenrichtlinie und Bauproduktenverordnung“. Er hat zum gleichen Thema eine Vielzahl von Seminaren durchgeführt und Vorträge gehalten.