Kurzreferat
Obsoleszenz bedeutet, dass eine Komponente oder - als Konsequenz davon - eine komplette Baugruppe (Prozesse, Materialien, Software, Produktionseinrichtungen, System) während ihrer Benutzungszeit nicht mehr verfügbar ist, das heißt Betreiber und Lieferant müssen sich schon zum Zeitpunkt der Beschaffung eines Systems gemeinsam Gedanken machen, wie man den Betrieb und eine Ersatzteilversorgung sicherstellen kann. Die Komponentenverfügbarkeit über die Nutzungsdauer des Systems ist als Kernfrage in alle Betrachtungen einzubeziehen. Obsoleszenzfälle treten durch die rapide steigende Anzahl von Innovationen sowie der "Elektronifizierung" in allen Branchen der Investitionsgüterindustrie (Anlagegüter, Infrastruktur, langlebige Gebrauchsgüter, Verbrauchsmaterial und auch Softwareprodukte) auf. Die Richtlinie beschreibt Konzepte zur Sicherstellung der Nutzung von Systemen und Komponenten, die älter als 10/20/30 Jahre sind oder werden (u.a. Ersatzeilversorgung). Das Obsoleszensmanagement kann als Teil des Risikomanagements angesehen werden. Richtig durchgeführt dient es der Vermeidung/Reduzierung von Produktions- oder Dienstleistungsausfällen aufgrund veralteter oder nicht mehr verfügbarer Prozesse, Materialien, Software, Produktionseinrichtungen, usw. oder verloren gegangenem Know-how.