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Die korrekte Ermittlung von Verpackungsgewichten erlangt mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) zum 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379) erstmals erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Sie wurde weiter gesteigert durch die 5. Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 02. April 2008 (BGBl. I S. 531), mit der unter bestimmten Bedingungen zusätzlich die Verpflichtung eingeführt wurde, jährlich eine gewichtsbasierte Vollständigkeitserklärung über die in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer zu hinterlegen. Der DIN-Fachbericht legt Abläufe zur physikalischen Verwiegung von Verkaufsverpackungen und damit konkrete Regeln zur Ermittlung des Verpackungsgewichts fest. Dabei finden folgende Materialfraktionen Berücksichtigung: - Glas; - Pappe, Papier, Karton; - Weißblech; - Aluminium; - Verbunde; - Kunststoffe; - sonstige Materialien (zum Beispiel Holz, Textilien, Steingut). Der DIN-Fachbericht enthält keine Festlegungen hinsichtlich der Beurteilung von Verpackungseigenschaften. Für diesen DIN-Fachbericht ist das Gremium NA 115-01-05 AA "Volumen und Gewichte" im DIN zuständig.