Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer stellt mit Nautos eine Anwendung zur Prozessunterstützung bei der Verwaltung von technischen Regeln und Dokumenten zur Verfügung. Nautos ist für die damit verbundenen Kernprozesse und im Folgenden beschriebenen Funktionen eine Out-of-the-box-Lösung. Die Lieferung und Bereitstellung von Metadaten sowie die Dokumentbereitstellung ist nicht Bestandteil der Software, sondern muss über zusätzliche Pakete erworben werden.
Die Anwendung wird als Software-as-a-Service, die Software auf einem Server des Lizenzgebers oder eines vom Lizenzgeber beauftragten Dritten betrieben und gehostet, bereitgestellt.
Bei der Variante On-Premises-Software (Intranet) erfolgt eine Bereitstellung der notwendigen Installationspakete zum Betrieb auf dem Kundensystem durch den Auftragnehmer.
Die technischen Anforderungen der jeweiligen Variante sind unter www.beuth.de/... be-schrieben.
Die vom Auftragnehmer bereitgestellte Anwendung enthält zum aktuellen Entwicklungs-zeitpunkt folgende Funktionen:
Nautos Basic
5. Lizenzverwaltung (Steuerung von Rechten zur Nutzung und Anzeige von Datensätzen und Volltexten).
6. Bestellmanagement mit interner Anforderung und Kauf von Dokumenten aus der Anwendung.
Nautos Pro (voraussichtlich ab 2024 verfügbar)
Module
Als zusätzliche kostenpflichtige Module verfügbar sind:
Der Umfang der einzelnen Funktionsbereiche ist abhängig vom gewählten Softwarepaket (Nautos Basic, Nautos Pro, Nautos Premium bzw. zusätzlicher Module).
Leistungen im Zusammenhang mit der Software, die über die vorgenannten Funktionen der Software sowie die Regelungen in der EVB Nautos hinausgehen, insbesondere weitergehende IT Serviceleistungen, IT Beratungs- und Schulungsleistungen sowie Programmier- und Entwicklungsleistungen, bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
Der Auftragnehmer stellt nur die technische Administration der Anwendung bereit, die Administration der Anwendungsfunktionen, insbesondere die Compliance-konforme Lizensierung der Metadaten und Dokumente in der Anwendung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
Im Übrigen gelten die Regelungen der IT-AGB entsprechend.
Im Übrigen gelten die Regelungen der IT-AGB.
Im Übrigen gelten die Regelungen der IT-AGB.
Stand: 9. November 2020