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Hinweisgeberschutzgesetz

Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in der DIN-Gruppe


Mit der Einführung eines Hinweisgeberschutzsystems möchte die DIN-Gruppe sicherstellen, dass Hinweisgebende, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mit der DIN-Gruppe (DIN, DIN Software und DIN Media) in der Lage sind, mögliche Missstände, Unregelmäßigkeiten oder sogar Gesetzesverstöße zu melden, ohne dabei negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Dieser Schutz basiert auf dem Hinweisgeberschutzgesetz, das sicherstellt, dass Meldungen vertraulich behandelt werden und Hinweisgebende vor Repressalien geschützt sind.


Der Schutz von Hinweisgebenden spielt eine entscheidende Rolle für die Integrität, Transparenz und nachhaltige Entwicklung der DIN-Gruppe. Das Hinweisgeberschutzgesetz, das im Juni 2023 verabschiedet wurde, dient als rechtlicher Rahmen für den Schutz von Hinweisgebenden in Deutschland. Es legt fest, dass Hinweisgebende, die gute Absichten haben und Verstöße gegen geltende Gesetze, Regeln oder Richtlinien melden möchten, vor Nachteilen geschützt werden.


Das Hinweisgeberschutzsystem der DIN-Gruppe stellt sicher, dass Meldungen in einem sicheren und vertraulichen Umfeld behandelt werden. Dafür wurde ein Meldekanal eingerichtet, über den Hinweise vertraulich eingereicht werden können. Dieser Kanal ist so gestaltet, dass die Identität der Hinweisgebenden geschützt bleibt und Informationen nur denjenigen zugänglich sind, die mit der Untersuchung des Vorfalls betraut sind. Der Compliancebeauftragte der DIN-Gruppe, Herr Wenzel, ist dafür der erste Ansprechpartner. Im weiteren Verlauf möchte die DIN-Gruppe eine Software nutzen, über die Hinweise eingehen können und über die mit den Hinweisgebenden vertraulich kommuniziert werden kann. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine Meldung persönlich beim Datenschutzbeauftragten einzureichen. Das Hinweisgeberschutzgesetz schreibt vor, dass alle Meldungen dokumentiert und vertraulich behandelt werden. Die Protokolle hierüber können von den Hinweisgebenden überprüft werden. Nach zwei Jahren werden die Verfahren gelöscht.


Die DIN-Gruppe ermutigt ausdrücklich dazu, von diesem Hinweisgeberschutzsystem Gebrauch zu machen, falls Personen Zeugen von Missständen werden oder Bedenken haben, dass etwas nicht richtig läuft. Ihre Hinweise helfen der DIN-Gruppe, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.


Das Hinweisgeberschutzsystem ist ausschließlich für ehrliche und wahrheitsgemäße Meldungen vorgesehen. Es sollte nicht zur Verbreitung von falschen oder schädlichen Informationen genutzt werden. Hinweise sind entsprechend sorgfältig zu prüfen und nur relevante und seriöse Informationen einzureichen.



Meldung können über folgende E-Mailadresse vertraulich eingereicht werden: compliance@din.de