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Dieses Thema liegt derzeit als Anfrage zur Erarbeitung einer DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren vor. Die Anfrage wird momentan geprüft. DIN SPEC nach dem PAS-Verfahren werden durch DIN SPEC (PAS)-Konsortien (temporäre Gremien) erarbeitet. Die Erarbeitung und Verabschiedung des Dokuments wird durch die Verfasser erfolgen, die den Geschäftsplan annehmen. Dieses Dokument (DIN SPEC 33454) legt Anforderungen zur Auswahl häuslicher Betreuungskräfte fest und stellt Kriterien zur Sicherung der Qualität im Rekrutierungsprozess auf, die Angehörigen insbesondere Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Suche nach Betreuungskräften ermöglichen sollen. Die Kriterien gliedern sich in verschiedene Bereiche: - Rechtlicher Rahmen (inkl. Steuern und Versicherung); - Prozessschritte in der Rekrutierung; - Sicherstellung von Informationssymmetrie; - Eignung und Auswahl der Betreuungskraft (Betreuungskompetenz, Deutschkenntnisse und charakterliche Eignung); - Kosten und Leistung; - Sonstiges. Dieser Standard ist anbieterübergreifend anwendbar bei der Auswahl von Betreuungskräften. Er gilt für alle Vermittlungsagenturen, die Betreuungskräfte insbesondere - jedoch nicht ausschließlich - aus Osteuropa an Familien in Deutschland vermitteln (ca. 400 Agenturen deutschlandweit). Weiterhin richtet sich dieser Standard an Familien, die sich auf der Suche nach einer Betreuungskraft für einen Angehörigen befinden.