Kurzreferat
Die Anzahl der in Deutschland registrierten Fahrzeuge (Kraftfahrzeuge und Anhänger) ist so hoch wie nie zuvor und in der Vergangenheit stetig gewachsen: Während im Januar 2010 noch 56,1 Millionen Fahrzeuge registriert waren, waren es im Januar 2017 bereits 62,6 Millionen. Daher wurde, beginnend mit dem ersten Auftreten von Kraftfahrzeugen, vom Staat ein System von rechtlichen Regelungen und weiteren Sicherheitsmaßnahmen geschaffen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. In diesem System spielen Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr eine unverzichtbare und sicherheitsentscheidende Rolle, indem sie beispielsweise technische Fahrzeuguntersuchungen und Fahrerlaubnisprüfungen durchführen. Weiter analysieren und rekonstruieren sie Verkehrsunfälle, und nicht zuletzt begutachten und bewerten sie Fahrzeuge und Fahrzeugschäden. Diese Beispiele zeigen die große Vielfalt und die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Tätigkeitsspektrums von Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr auf. In der Richtlinie werden die Kompetenzen dargestellt, über welche die Sachverständigen nach dem Abschluss ihrer (Befugnis-)Ausbildung verfügen sollen und es wird erläutert, wie bei der Erstellung der Folgeblätter der Richtlinienreihe für die spezifischen Tätigkeitsbereiche der Sachverständigen vorgegangen werden soll. Die Richtlinie ist an die Sachverständigen für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr gerichtet, es sei denn, es bestehen für einzelne Tätigkeitsbereiche der Sachverständigen gesetzliche Regelungen. Soweit gesetzliche Regelungen bestehen, kann die Richtlinie als Grundlage für die Weiterentwicklung der Anforderungsprofile der Sachverständigen sowie ihrer Aus- und Fortbildung dienen. Spezifikationen für unterschiedliche Bereiche des Kfz-Sachverständigenwesens werden in separaten Richtlinien ergänzt.