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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument wurde vom Unterausschuss NA 087-00-15-05 UA "Bremse" des Arbeitsausschusses NA 087-00-15 AA "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" im DIN-Normenausschuss "Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF)" in Abstimmung mit anderen Arbeitsausschüssen des FSF und der "Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE)" erarbeitet und enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Die Normen des Gesamtwerkes "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" stellen ein einheitliches und systemkompatibles normatives Werk dar, welches den Grenzzustand für das sichere Betreiben sowie Prozesse zur Einhaltung des Sollzustandes von Eisenbahnfahrzeugen der Regelspurweite festlegt. Alle Dokumente des Gesamtwerkes sind in DIN 27200 Beiblatt 1 aufgeführt. DIN 27205 "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Bremse" besteht aus: - Teil 1: Klotzbremse, mechanischer Teil; - Teil 2: Scheibenbremse, mechanischer Teil; - Teil 3: Belüftete Wellenbremsscheiben; - Teil 4: Unbelüftete Wellenbremsscheiben; - Teil 5: Radbremsscheiben; - Teil 6: Magnetschienenbremse; - Teil 7: Einfache unbefeuerte Druckbehälter für Luft (Zurückziehung beabsichtigt); - Teil 8: Dichtheit und Wirkung; - Teil 9: Funktion der Führerbremsventile, Betätigungseinrichtungen und Anzeigen im Führerraum; - Teil 10: Funktion der Notbremseinrichtung und Notbremsüberbrückung; - Teil 11: Funktion und Dichtheit der Bremse für direkte Bremswirkung am bedienten Triebfahrzeug und indirekte Bremswirkung an den angeschlossenen Fahrzeugen; - Teil 12: Funktion und Dichtheit der Kraftfahrzeug-Bremse in Eisenbahnfahrzeugen
Abnutzung, Ausfälle und andere Schädigungen beeinflussen die Betriebssicherheit von Eisenbahnfahrzeugen. In Abhängigkeit vom Verschleißverhalten, von den Einsatzparametern und dem aktuellen Zustand der Eisenbahnfahrzeuge sowie der Wirtschaftlichkeit ist ein Instandhaltungssystem festzulegen, das sicherstellt, dass der erforderliche technische Sollzustand eingehalten wird. Diese Norm (DIN 27205-2, "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge - Bremse - Teil 2: Scheibenbremse, mechanischer Teil") gilt für Scheibenbremsen, mechanischer Teil. Der allgemeine Anwendungsbereich dieses Dokuments ist in DIN 27200:2011-11, Abschnitt 1 und 3.1, festgelegt. Diese Norm beschreibt den technischen Sollzustand folgender Baugruppen: a) Bremsgestänge einschließlich Bremsgestängesteller und Reibelemente; b) Handbremse/Feststellbremse; c) Bedienungseinrichtungen; d) Bremszylinder (ohne Funktionsprüfung). Empfehlungen für Kompaktbremseinheiten sind im informativen Anhang A aufgeführt. Dieser Norm-Entwurf E DIN 27205-2 soll die bestehende Norm DIN 27205-2:2010-11 in folgenden Bereichen ändern: a) Anwendungsbereich präzisiert; b) Verweisungen aktualisiert; c) Abschnitt 4 überarbeitet. Der Sollzustand bezieht sich auf Fahrzeugdokumentation beziehungsweise Herstellerangaben. DIN 27201-11 als Rückfallebene mit Nachweis gleicher Sicherheit neu aufgenommen; d) Tabelle 1 überarbeitet: - Begriffe präzisiert; - Begriff "ordnungsgemäß befestigt" wurde ersetzt durch "befestigt und gesichert"; - Lfd.-Nr 1.2 "Bremsgestängesteller" Sollzustand wurde allgemein gefasst; - Prüfanweisung zu Lfd.-Nr 2: "Nach dem Anziehen der Handbremse bei angelegter Druckluftbremse und anschließendem Lösen der Druckluftbremse müssen die Bremsklotzsohlen noch fest anliegen" wurde gestrichen; - Lfd.-Nr. 3.1 Notlösebetätigung Federspeicherbremse neu aufgenommen; e) Empfehlungen für Kompaktbremseinheiten als Anhang A aufgenommen; f) Literaturhinweise überarbeitet; g) Redaktionell überarbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN 27205-2:2017-03 .
Gegenüber DIN 27205-2:2004-02 und DIN 27205-2 Berichtigung 1:2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich präzisiert. b) Verweisungen aktualisiert; c) Abschnitt 4 überarbeitet. Der Sollzustand bezieht sich Fahrzeugdokumentation bzw. Herstellerangaben. DIN 27201-11 als Rückfallebene mit Nachweis gleicher Sicherheit neu aufgenommen. d) Tabelle 1 überarbeitet: - Begriffe präzisiert; - Begriff "ordnungsgemäß befestigt" wurde ersetzt durch "befestigt und gesichert"; - Lfd.-Nr 1.2 "Bremsgestängesteller" Sollzustand wurde allgemein gefasst; - Prüfanweisung zu Lfd.-Nr 2: "Nach dem Anziehen der Handbremse bei angelegter Druckluft-bremse und anschließendem Lösen der Druckluftbremse müssen die Bremsklotzsohlen noch fest anliegen" wurde gestrichen; - Lfd.-Nr. 3.1 Notlösebetätigung Federspeicherbremse neu aufgenommen. e) Empfehlungen für Kompaktbremseinheiten als Anhang A aufgenommen; f) Literaturhinweise überarbeitet; g) Redaktionell überarbeitet.
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