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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN 820-2:2019-02 - Entwurf

Normungsarbeit - Teil 2: Gestaltung von Dokumenten (ISO/IEC-Direktiven - Teil 2:2018, modifiziert); Deutsche und Englische Fassung CEN/CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3:2019

Englischer Titel
Standardization - Part 2: Presentation of documents (ISO/IEC Directives - Part 2:2018, modified); German and English version CEN/CENELEC Internal Regulations - Part 3:2019
Erscheinungsdatum
2019-01-18
Ausgabedatum
2019-02
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
247

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Erscheinungsdatum
2019-01-18
Ausgabedatum
2019-02
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
247
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3026653

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Einführungsbeitrag

E DIN 820-2 legt Regeln für den Aufbau, die Abfassung und die Gestaltung von Dokumenten fest, die als nationale, Europäische oder Internationale Normen oder Spezifikationen vorgesehen sind. Diese Regeln beabsichtigen sicherzustellen, dass solche Dokumente unabhängig von ihrem Sachinhalt möglichst einheitlich aufgebaut werden. Es werden Gestaltungshinweise gegeben, aber nicht für Typographie und Layout. E DIN 820-2 enthält die 8. Ausgabe der ISO/IEC-Direktiven - Teil 2:2018, die mit europäischen Änderungen als CEN-CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3 voraussichtlich Anfang 2019 übernommen werden, sowie einen (normativen) nationalen Anhang NA mit zusätzlichen nationalen Regelungen. Die CEN-CENELEC-Geschäftsordnung - Teil 3 wird in der DIN 820-2 zweisprachig wiedergegeben. Damit wird die Absicht verfolgt, eine handhabbare Unterlage für die Gestaltung von Dokumenten über die nationale Normungsebene hinaus zur Verfügung zu stellen. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 173-00-02 AA "Gestaltung von Normen" bei DIN zuständig.

Inhaltsverzeichnis
ICS
01.120
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3026653
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN 820-2:2020-03 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN 820-2:2018-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisieren von Verweisungen, Querverweisen und Beispielen; b) Aufnahme terminologischer Einträge für "Technische Spezifikation" (3.1.5), "Öffentlich Verfügbare Spezifikation" (3.1.6), "Leitfaden" (3.1.7), "Technischer Bericht" (3.1.8); c) Überprüfung der grammatikalischen und linguistischen Konsistenz der Definitionen in Abschnitt 3; d) Austausch von "Verbform" durch "Bevorzugte Verbform" in den Tabellen 3 bis 7; e) Streichung der englischen Ausdrücke "needs to" und "need not" als gleichbedeutende Wendung aus Tabelle 3; f) Austausch des englischen Ausdrucks "need not" durch "may not" als Ausdruck der Zulässigkeit in der negativen Form in Tabelle 5; g) Klarstellung in 8.1, dass der grundsätzliche Umgang mit Sprachen in dem ISO/IEC Directives - Part 1 erläutert wird; h) Umgestaltung des Textes, der beschreibt, wie normative Verweisungen im Text zitiert werden (in 10.2, 15.1, 15.5.3 und Tabelle A.1), um die Klarheit der Bedeutung zu verbessern; i) Aufnahme von 10.2, e), in dem es um die Regeln für Verweisungen auf patentierte Objekte geht; j) Aufnahme einer Aussage in Abschnitt 14, dass der Anwendungsbereich als "Abschnitt 1" zu benummern ist; k) Aufnahme der Aussagen in Abschnitt 15, dass der Abschnitt "Normative Verweisungen" als "Abschnitt 2" zu benummern ist und er nur einmal in einem Dokument verwendet werden darf; l) Aufnahme der Aussagen in Abschnitt 16, dass der Abschnitt "Begriffe" als "Abschnitt 3" zu benummern ist und er nur einmal in einem Dokument verwendet werden darf; m) Aufnahme der Aussagen in Abschnitt 16, dass Benennungen in ihrer grammatikalischen Grundform angegeben werden müssen und dass eine Definition weder als Anforderung angegeben werden noch eine enthalten darf; n) Klarstellung in 20.2, dass informative Anhänge optionale Anforderungen enthalten dürfen; o) Aufnahme einer Aussage in 21.4, das die Literaturhinweise keine Abschnittsnummer haben dürfen; p) Aufteilung des bisherigen Abschnitts 34 in Abschnitt 34 und Abschnitt 35, mit einer Klarstellung darüber, wo zusätzliche Regeln für Managementnormen und Managementsystemnormen zu finden sind; q) Aufnahme eines neuen Bildes 6 (Beispiel für eine Grafik) und neue Nummerierung der folgenden Bilder; r) Überarbeitung von Bild 1, Bild 7 (bisheriges Bild 6) und Bild 10 (bisheriges Bild 9); s) Aufnahme einer neuen Tabelle 8, um zusammenzufassen, wie Anmerkungen und Fußnoten innerhalb der Dokumente zu nutzen sind, und neue Nummerierung der nachfolgenden Tabellen; t) Aufnahme von Querverweisen in die Checkliste in Anhang A; u) im gesamten Nationalen Anhang die bisherigen Festlegungen für DIN SPEC, wo zutreffend, durch Festlegungen zu Technischen Spezifikationen (TS) und Technische Berichte (TR) ersetzt oder gestrichen (z. B. DIN SPEC-Doppelnummer, DIN SPEC-Entwurf); v) bisherige Bilder NA.2, NA.4 und NA.6 b) ersatzlos gelöscht, die weiteren Bilder entsprechend neu nummeriert; w) Festlegungen zu Auswahlnormen ersatzlos gestrichen (bisherige NA.1.2.2.2 und NA.1.5 sowie in NA.1.2.6); x) erlaubte Kurzformen in NA.1.2.6 eingeschränkt auf Beiblatt und Berichtigung; y) Festlegungen zu Beiblättern (jetzt NA.1.5) umfangreich überarbeitet; z) Gestaltungshinweise für Werknormen und normenartige Veröffentlichungen (NA.11) aufgenommen; aa) Norm redaktionell überarbeitet.

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