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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 12158-1:2020-12 - Entwurf

Bauaufzüge für den Materialtransport - Teil 1: Aufzüge mit betretbarer Plattform; Deutsche und Englische Fassung prEN 12158-1:2020

Englischer Titel
Builders' hoists for goods - Part 1: Hoists with accessible platforms; German and English version prEN 12158-1:2020
Erscheinungsdatum
2020-11-13
Ausgabedatum
2020-12
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
147

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Erscheinungsdatum
2020-11-13
Ausgabedatum
2020-12
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
147
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3183726

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument behandelt kraftbetriebene, vorübergehend errichtete Bauaufzüge (in dieser Norm als „Aufzüge” bezeichnet), die für die Benutzung durch Personen bestimmt sind, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Die Aufzüge bedienen Ladestellenebenen und haben ein Lastaufnahmemittel, — das nur für den Materialtransport konstruiert ist; — das geführt ist; — das sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15° beträgt; — das gehalten oder getragen wird durch das Stahldrahtseil eines Trommelantriebs, Kette, Zahnstange und Zahnrad oder durch einen ausfahrbaren Gestängemechanismus; — wo Masten, wenn sie aufgestellt sind, eine Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen oder nicht benötigen; — das das Betreten durch unterwiesene Personen für das Be- und Entladen erlaubt; — das von dazu bestimmten Personen gesteuert wird; — das, falls erforderlich, den Zutritt und das Mitfahren sachkundiger und befugter Personen während des Auf- und Abbaus sowie bei der Instandhaltung und Inspektion gestattet. Der Norm-Entwurf behandelt in Anhang D aufgeführte Gefährdungen, die während der verschiedenen Lebensphasen eines solchen Gerätes entstehen und beschreibt Methoden zur Beseitigung oder Minderung dieser Gefährdungen, wenn es wie vom Hersteller vorgesehen verwendet wird. Dieser Norm-Entwurf enthält keine zusätzlichen Anforderungen für — den Betrieb unter erschwerten Bedingungen (zum Beispiel extreme Klimazonen, starke magnetische Felder); — den Blitzschutz; — den Betrieb unter besonderen Vorschriften (zum Beispiel in explosionsgefährdeten Bereichen); — die elektromagnetische Verträglichkeit (Störaussendung, Störfestigkeit); — den Umgang mit Lasten, deren Eigenschaften zu gefährlichen Situationen führen könnten (zum Beispiel Schmelzen, Säuren/Basen, strahlende Werkstoffe, zerbrechliche Lasten); — die Verwendung von Verbrennungsmotoren; — die Verwendung von Fernsteuerungen; — Gefährdungen während der Herstellung; — Gefährdungen, die aus der Ortsveränderlichkeit entstehen; — Gefährdungen, die sich aus der Errichtung über einer öffentlichen Straße ergeben; — Erdbeben; — Geräusche. Dieser Norm-Entwurf ist nicht anwendbar für — Bauaufzüge zur Personen- und Materialbeförderung; — Aufzüge nach EN 81-3:2000+A1:2008+AC:2009 und FprEN 81-20:2019; — Schrägaufzüge nach EN 12158-2:2000+A1:2010; — Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen; — von den Gabeln eines Flurförderzeugs getragene Arbeitskörbe; — Arbeitsbühnen; — Seilbahnen; — speziell für militärische Zwecke konstruierte Aufzüge; — Bergwerksaufzüge; — Theateraufzüge; — Aufzüge für spezielle Zwecke. Dieser Norm-Entwurf befasst sich mit der Installation von Aufzügen. Er umfasst den Grundrahmen und die Bodenstationsumwehrung, schließt jedoch die Konstruktion von Beton-, Stahlbeton, Holz oder anderen Fundamentanordnungen aus. Er schließt die Konstruktion von Mastverankerungen ein, schließt jedoch die Konstruktion von Verankerungsbolzen an der Tragkonstruktion aus. Er schließt Ladestellentore und ihre Rahmen ein, schließt jedoch die Konstruktion von Verankerungsschrauben an der Tragkonstruktion aus. Dieses Dokument (prEN 12158-1:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 10 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR gehalten wird.

Inhaltsverzeichnis
ICS
91.140.90
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3183726
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12158-1:2022-04 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 12158-1:2011-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) hydraulische Anlagen aus dieser Norm entfernt; b) 4.1.1 Konstruktive Aspekte; c) 4.1.2 Nachweisberechnung; d) 4.1.3 Lastfälle; e) 4.1.4 Grenzzustandsverfahren hinzugefügt; f) 4.1.5 Kompetenznachweis; g) 4.1.6 Verfahren für den Kompetenznachweis; h) 4.1.5 und 4.1.6.1 statische Berechnungen; i) Unterabschnitt 4.2 Berechnung des Winds bei Aufzug außer Betrieb aktualisiert; j) 4.5.5.1, 4.5.5.2 und 4.6.1.4 Sicherheitsanforderungen für die Plattformverriegelung; k) 4.6.1.1 Anforderungen für Plattformneigung bei zweimastigen Einheiten; l) und Anhang B Aufnahme von Performance Levels nach EN ISO 13849-1:2015; m) Unterabschnitt 4.9 Überwachung unbeabsichtigter Lüftung der Bremse; n) Anhang ZA aktualisiert; o) im gesamten Dokument normative Verweisungen aktualisiert.

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