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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument (prEN 12252:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 286 "Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NSAI gehalten wird. Dieses Dokument legt die Ausrüstung und Ausrüstungsteile von Straßentankwagen fest, die für die Beförderung von Flüssiggas (LPG) eingesetzt werden, und gibt die für die sichere Durchführung von Füll-, Beförderungs- und Entleerungsvorgängen erforderliche Ausrüstung an. Es legt die Anforderungen an die Montage der Ausrüstungsteile und der Flüssiggas-Fahrzeugausrüstung an den Straßentankwagen fest. Dieses Dokument gibt ebenfalls zusätzliche Ausrüstung und Ausrüstungsteile an, die auf mit LPG beladenen Straßentankwagen verwendet werden können. Dieses Dokument schließt die Verwendung alternativer Auslegungen, Werkstoffe und Ausrüstungen nicht aus, sofern diese das gleiche oder ein höheres Sicherheitsniveau aufweisen. Das ADR fordert, dass ein solches alternatives technisches Regelwerk durch die zuständige Behörde anerkannt werden muss, wobei dabei vorausgesetzt wird, dass die in Abschnitt 6.8.2 des ADR angegebenen Mindestanforderungen durch dieses Regelwerk erfüllt werden. Dieses Dokument gilt nicht für ebenfalls zur Beförderung von LPG verwendete "Tankcontainer" oder "Batteriefahrzeuge".
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 12252:2022-08 .
Gegenüber DIN EN 12252:2014-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Begriff "Ablassventil" wurde zu Tabelle 1 hinzugefügt; b) die Bedingung einer "Totmannfunktion" für die Notabschalteinrichtung wurde hinzugefügt (siehe 12.2.3); c) ein neuer Abschnitt "Fahrgestell von Straßentankwagen" (siehe Abschnitt 5) wurde hinzugefügt; d) eine neue Anforderung für Straßentankwagen mit ferngesteuerter Abgabepumpe wurde hinzugefügt (siehe 7.1.3.4); e) Einführung von Überfüllsicherungssystem auf der Abgabeseite (siehe 8.2); f) Einführung von Filtern und Sieben (siehe 9.12); g) ein neuer Abschnitt "Ablassventile" (siehe 9.13) wurde hinzugefügt; h) Erläuterungen der Spezifikationen für Ausrüstung aus nicht-metallischen Werkstoffen (siehe 9.1.5) i) Einführung eines zusätzlichen Anhangs C über zusätzliche Verkehrssicherheitsmaßnahmen; j) Überarbeitung der Begriffe; k) redaktionelle Überarbeitung der Norm.