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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen zur Verwendung bei der Herstellung des Oberbaus von Bahnkörpern fest, die durch Aufbereitung natürlicher oder industriell hergestellter Stoffe oder rezyklierter gebrochener ungebundener Gesteinskörnungen gewonnen werden. Für die Zwecke dieses Norm-Entwurfs werden die Gesteinskörnungen als Gleisschotter bezeichnet. Der Norm-Entwurf enthält die allgemeine Forderung, dass Gleisschotter keine gefährlichen Stoffe in einem Maße freisetzen darf, das das in der einschlägigen Europäischen Norm oder den nationalen Bestimmungen des Mitgliedslandes, in dem der Schotter Verwendung findet, festgelegte maximale Niveau überschreitet. Gleisschotter für die Verwendung beim Bau von Bahnkörpern muss alle Anforderungen dieses europäischen Norm-Entwurfs erfüllen. Dieser Norm-Entwurf legt sowohl allgemeine wie besondere Anforderungen an natürliche Gesteinskörnungen und rezyklierten Schotter, wie beispielsweise hinsichtlich der Stabilität bestimmter Arten von Basalt fest. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011. Im Vergleich zur Vorausgabe des Norm-Entwurfs sind die wichtigsten technischen Änderungen die folgenden: a) Anpassung der Terminologie und des Anhangs ZA an die Festlegungen der Bauproduktenverordnung. b) Einheitliche Festlegung der für die vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242, gleichermaßen geltenden Kategorien. c) Behandlung der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Gesteinskörnungen; Typprüfung und werkseigene Produktionskontrolle in einer gesonderten Norm (prEN 16236). d) Aufnahme allgemeiner Festlegungen zu gefährlichen Stoffen sowie eines neuen normativen Anhangs A, der sich mit den betrachteten Ausgangsstoffen befasst. e) Vereinheitlichung der gleichermaßen gebräuchlichen Terminologie der vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242. f) Aufnahme eines neuen Abschnitts "Allgemeine Anforderungen". g) Aktualisierung der normativen Verweisungen. h) Änderung der Begriffsdefinition von "rezyklierter Gleisschotter". i) Änderung der Kategorien für die Korngrößenverteilung. j) Änderung der Tabellen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 in Hinblick auf neue Kategoriebezeichnungen und neu aufgenommene Kategorien. k) Ergänzung der Abschnitte 5.8 "Anteil an gebrochenen Körnern", 7 "Chemische Anforderungen", 7.2 "Petrographische Beschreibung" , 8.3 "Frost-Tau-Wechselbeständigkeit" und 8.4 "Elektrische Leitfähigkeit". l) Ergänzung der Tabellen 10, 11, 12 und 13. m) Überarbeitung von Abschnitt 8.5 "Sonnenbrand". n) Streichung von Anhang C (normativ) "Bedingungen, die für das in EN 1097-2 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung des Los-Angeles-Koeffizienten von Gleisschotter gelten", Anhang D (normativ) "Bedingungen, die für das in EN 1097-2 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung des Schlagzertrümmerungswertes von Gleisschotter gelten" und Anhang E (normativ) "Bedingungen, die für das in EN 1097-1 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung des Widerstandes gegen Verschleiß (Micro-Deval) von Gleisschotter" gelten.
Im Vergleich zur Vorausgabe der Norm sind die wichtigsten technischen Änderungen die folgenden: a) Anpassung der Terminologie und des Anhangs ZA an die Festlegungen der Bauproduktenverordnung. b) Einheitliche Festlegung der für die vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242, gleichermaßen geltenden Kategorien. c) Behandlung der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Gesteinskörnungen; Typprüfung und werkseigene Produktionskontrolle in einer gesonderten Norm (prEN 16236). d) Aufnahme allgemeiner Festlegungen zu gefährlichen Stoffen sowie eines neuen normativen Anhangs A, der sich mit den betrachteten Ausgangsstoffen befasst. e) Vereinheitlichung der gleichermaßen gebräuchlichen Terminologie der vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242. f) Aufnahme eines neuen Abschnitts "Allgemeine Anforderungen". g) Aktualisierung der normativen Verweisungen. h) Änderung der Begriffsdefinition von "rezyklierter Gleisschotter". i) Änderung der Kategorien für die Korngrößenverteilung. j) Änderung der Tabellen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 in Hinblick auf neue Kategoriebezeichnungen und neu aufgenommene Kategorien. k) Ergänzung der Abschnitte 5.8 "Anteil an gebrochenen Körnern", 7 "Chemische Anforderungen", 7.2 "Petrographische Beschreibung" , 8.3 "Frost-Tau-Wechselbeständigkeit" und 8.4 "Elektrische Leitfähigkeit". l) Ergänzung der Tabellen 10, 11, 12 und 13. m) Überarbeitung von Abschnitt 8.5 "Sonnenbrand". n) Streichung von Anhang C (normativ) "Bedingungen, die für das in EN 1097-2 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung des Los-Angeles-Koeffizienten von Gleisschotter gelten", Anhang D (normativ) "Bedingungen, die für das in EN 1097-2 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung des Schlagzertrümmerungswertes von Gleisschotter gelten" und Anhang E (normativ) "Bedingungen, die für das in EN 1097-1 festgelegte Prüfverfahren zur Bestimmung des Widerstandes gegen Verschleiß (Micro-Deval) von Gleisschotter" gelten.