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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt ein Verfahren zur Messung der Kohäsion von bitumenhaltigen Bindemitteln bei Temperaturen im Bereich von -10 °C bis +80 °C und für die Angabe der Abhängigkeit der Kohäsion von der Temperatur fest. Im Falle verschnittener und gefluxter bitumenhaltiger Bindemittel sowie von Bitumenemulsionen kann das geprüfte Bindemittel das Ergebnis einer spezifischen Destillation, eines Rückgewinnungs- und/oder Stabilisierungsverfahrens sein. Dieses Verfahren ist auch für Bindemittel anwendbar, die einem speziellen Alterungsverfahren unterzogen wurden.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 336 "Bitumenhaltige Bindemittel" erarbeitet, dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Gemeinschaftsausschuss NA 062-03-32 GA "Bitumen; Prüfverfahren und Anforderungen für die Bindemittel" in den DIN-Normenausschüssen Materialprüfung (NMP) und Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13588:2014-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13588:2018-02 .
Gegenüber DIN EN 13588:2008-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) eine umfassendere Beschreibung der Bindemittel für die das die das Prüfverfahren Anwendung findet im Abschnitt 1 "Anwendungsbereich"; b) Aktualisierung der zitierten Dokumente in Abschnitt 2 "Normative Verweisungen" und in den "Literaturhinweisen"; c) eine genauere Beschreibung der Bestimmung zweier spezifischer Bindemitteleigenschaften. Dies führt zu Änderungen in weiteren Abschnitten; d) eine größere Einheitlichkeit der geschätzten Anzahl der Prüfgruppen im Abschnitt "Prüfgerät" und im Abschnitt 7.7 "Messung" geforderten sowie Ergänzungen zur Bestimmung der Anzahl der zu prüfenden Prüfgruppen und zur Definition eines gültigen Ergebnisses; e) es wird die Möglichkeit einer einfacheren Bestimmung des Durchschnittswerts für α' eingeräumt; f) ausführlichere Anweisungen für die Vorbereitung (Abschnitt 7.3) und Lagerung (Abschnitt 7.4) der Prüfgruppen; g) das Arbeitsblatt in Anhang A ist nicht mehr verpflichtend für den Prüfbericht erforderlich; h) redaktionelle Überarbeitung des Dokuments.
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