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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument (EN 1439:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 286 „Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile“ erarbeitet, dessen Sekretariat von NSAI gehalten wird. Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Verfahren zur Überprüfung von ortsbeweglichen, wiederbefüllbaren Flaschen für Flüssiggas (LPG) vor, während und nach dem Füllen fest. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt für ortsbewegliche, wiederbefüllbare Flaschen für Flüssiggas (LPG) mit einem Fassungsraum von höchstens 150 l und gilt als passend für Ventile, die nach EN ISO 14245 und EN ISO 15995 gebaut sind. Dieser europäische Norm-Entwurf enthält keine Anforderungen für das Füllen von Flaschen für Flüssiggas (LPG), die für das Füllen durch den Benutzer ausgelegt und ausgerüstet sind. Dieser europäische Norm-Entwurf enthält keine Anforderungen für das Füllen von Behältern für Flüssiggas (LPG) auf Fahrzeugen. Dieser europäische Norm-Entwurf gilt für Folgendes: - geschweißte und hartgelötete Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) mit festgelegter Mindestwanddicke (siehe EN 1442 und EN 12807 oder gleichwertige Norm); - geschweißte Flaschen aus Stahl für Flüssiggas (LPG) ohne festgelegte Mindestwanddicke (siehe EN 14140 oder gleichwertige Norm); - geschweißte Flaschen aus Aluminium für Flüssiggas (LPG) (siehe EN 13110 oder gleichwertige Norm); - Flaschen aus Verbundwerkstoff für Flüssiggas (LPG) (siehe EN 14427 oder gleichwertige Norm); und - umformte Flaschen (OMC, en: over moulded cylinders). Spezifische Anforderungen für verschiedene Flaschentypen sind in den Anhängen A, B, C, D und G beschrieben. Dieser europäische Norm-Entwurf ist zur Anwendung für das Füllen von Flaschen nach RID/ADR (einschließlich Flaschen mit Pi-Kennzeichnung) vorgesehen, sowie für bestehende Flaschengruppen, die nicht RID/ADR entsprechen.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1439:2022-01 .
Gegenüber DIN EN 1439:2017-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aktualisierung der normativen Verweisungen; b) Überarbeitung des Abschnitts 3 „Begriffe“; c) Überarbeitung des Anhangs D; d) Anpassung des gesamten Dokuments an die gültigen Gestaltungsregeln; e) redaktionelle Überarbeitung der Norm.