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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 212 "Pyrotechnische Gegenstände" erarbeitet, dessen Sekretariat von NEN (Niederlande) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-08-81 AA "Pyrotechnische Gegenstände" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument legt Mindestanforderungen an die Kennzeichnung von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1, F2 und F3 fest.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15947-3:2020-08 .
Gegenüber DIN EN 15947-3:2016-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) neue Elemente in die Kennzeichnung aufgenommen; b) die minimale Schriftgröße für den Druck wurde auf 1,8 mm statt 2,8 mm oder 2,1 mm (4.8) geändert; c) die Kennzeichnungspflicht für sehr kleine Gegenstände wurde überarbeitet (4.9). Der Inhalt des Etiketts ist abhängig von der Größe der Artikel; d) Änderungen wurden an den "Sicherheitshinweisen" in Tabelle 1 vorgenommen; e) redaktionelle Anpassungen an die derzeit gültigen Gestaltungsregeln.