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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 16143:2010-08 - Entwurf

Mineralölerzeugnisse - Bestimmung des Gehaltes an Benzo(a)pyren (BaP) und ausgewählten polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAH) in Extenderölen - Verfahren mittels doppelter LC-Vorreinigung und GC/MS-Analyse; Deutsche Fassung prEN 16143:2010

Englischer Titel
Petroleum products - Determination of content of Benzo(a)pyrene (BaP) and selected polycyclic aromatic hydrocarbons (PAH) in extender oils - Procedure using double LC cleaning and GC/MS analysis; German version prEN 16143:2010
Erscheinungsdatum
2010-08-16
Ausgabedatum
2010-08
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
18

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Einführungsbeitrag

Dieses Dokument (prEN 16143:2010) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 19 "Gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, Schmierstoffe und verwandte Produkte mit mineralölstämmiger, synthetischer oder biologischer Herkunft" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird.
Das zuständige nationale Gremium ist der NA 062-06-61 AA "Prüfung von Schmierölen, sonstigen Ölen und Paraffinen" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung des Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an Benzo(a)pyren (BaP) in Extenderölen fest, die in der Gummiindustrie üblicherweise zur Produktion von Reifen oder Reifenteilen benutzt werden. Dieses Verfahren ergibt auch die Summe von acht einzelnen polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAH), die in der Tabelle 1 enthalten sind. Der vorgesehene Bestimmungsbereich dieses Verfahrens liegt zwischen 0,1 mg/kg und 10 mg/kg.
Dieses Dokument wurde aufgrund eines Mandates der Europäischen Kommission und des Europäischen Freihandelszone an CEN erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Europäischen Richtlinie 2005/69/EG. Diese Europäische Richtlinie enthält restriktive Bestimmungen in Bezug auf den Handel mit und die Anwendung von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) in Extenderölen und Reifen. Reifen werden mit Hilfe von Extenderölen produziert, welche PAH enthalten können, die nicht absichtlich hinzugegeben wurden. Auf Grund der Tatsache, dass PAH während des Produktionsprozesses in die Gummimatrix hineingelangen können, können sie auch in unterschiedlichen Mengen in den Endprodukten enthalten sein. Die Anwesenheit von PAH kann qualitativ und quantitativ mittels Benzo(a)pyren als Marker nachgewiesen werden. B(a)P und PAH sind nach der Europäischen Richtlinie 67/548/EWG als gefährliche Substanzen klassifiziert, und zwar als cancerogen, mutagen und toxisch in Bezug auf Fortpflanzung.

Inhaltsverzeichnis
ICS
75.100
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16143:2013-05 .

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