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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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In diesem europäischen Norm-Entwurf ist ein Klassifizierungssystem für Klebstoffe aus emulsionspolymerisiertem Isocyanat (EPI) entsprechend ihrer Eignung zur Verwendung für tragende Holzbauteile aufgestellt, die unter bestimmten Klimabedingungen zum Einsatz kommen und es werden Leistungsanforderungen für derartige Klebstoffe ausschließlich zur industriellen Herstellung von tragenden Holzbauteilen festgelegt. Gegenüber DIN EN 16254:2016-12 wurden die Bezeichnungen der Klebfstofftypen verändert und an EN 301 und EN 15425 angepasst. Die Verweisung auf EN 15426-2 wurde durch EN 302-8 ersetzt. Bei der Delaminierungsprüfung nach EN 302-2 gilt für mit Schutzmitteln behandeltes Holz die Prüfung mit Kiefer und Tanne auch für Kiefer. Für den Klebstofftyp FJ ist die Prüfung nach EN 302-2 nur bei kurzer geschlossener Wartezeit und die Prüfung nach EN 15416-5 nur mit dünner Klebestofffuge erforderlich. Der Anhang A zu Lagerungsfolgen nach EN 302-1 wurde gestrichen und durch einen Verweis auf EN 302-1 ersetzt. Die Dauer der Wärmelagerung (A6, A7, A8) verkürzt sich dadurch von 72 h auf 24 h. Für die Verklebung von Keilzinkenverbindungen in weiteren Holzarten darf die Prüfung nach EN 302-2 durch die Delaminierungsprüfung von Keilzinkenverklebungen aus EN 301 ersetzt werden, die als neuer Anhang A aufgenommen wurde. Für diesen Norm-Entwurf ist das DIN-Gremium NA 042-04-05 AA "Spiegelausschuss zu CEN/TC 193/SC 1 Holzklebung" zuständig.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16254:2023-05 .
Gegenüber DIN EN 16254:2016-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Bezeichnung der Klebstofftypen verändert und an EN 301 und EN 15425 angepasst; b) Verweisung auf EN 15426-2 durch EN 302-8 ersetzt; c) bei der Delaminierungsprüfung nach EN 302-2 gilt für mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz die Prüfung mit Kiefer (Pinus sylvestris) und Tanne (Abieas alba) auch für Fichte (Picea abbies L.); d) für den Klebstofftyp FJ ist die Prüfung nach EN 302-2 nur mit kurzer geschlossener Wartezeit und die Prüfung nach EN 15416-5 nur mit dünner Klebestofffuge erforderlich; e) Anhang A zu Lagerungsfolgen nach EN 302-1 gestrichen und durch eine Verweisung auf EN 302-1 ersetzt. Die Dauer der Wärmelagerung (A6, A7, A8) verkürzt sich dadurch von 72 h auf 24 h; f) für die Verklebung von Keilzinkenverbindungen in weiteren Holzarten darf die Prüfung nach EN 302-2 durch die Delaminierungsprüfung von Keilzinkenverklebungen aus EN 301 ersetzt werden, die als neuer Anhang A aufgenommen wurde.