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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 60598-1:2020-08 - Entwurf

VDE 0711-1:2020-08

Leuchten - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen (IEC 60598-1:2014, modifiziert + A1:2017 + IEC 34D/1477/CDV:2019); Deutsche Fassung EN 60598-1:2015 + A1:2018 + Deutsche und Englische Fassung EN 60598-1:2015/prA2:2019

Englischer Titel
Luminaires - Part 1: General requirements and tests (IEC 60598-1:2014, modified + A1:2017 + IEC 34D/1477/CDV:2019); German version EN 60598-1:2015 + A1:2018 + German and English version EN 60598-1:2015/prA2:2019
Erscheinungsdatum
2020-07-17
Ausgabedatum
2020-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
329

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2020-07-17
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Einführungsbeitrag

Dieser Norm-Entwurf umfasst Vorschläge zur Anpassung und Ergänzung der 8. Ausgabe der IEC 60598-1:2014 und IEC 60598-1/A1:2017, die die allgemeinen Anforderungen für Leuchten betreffen. Konkret handelt es sich um 38 Vorschläge, die bereits als einzelne CDs veröffentlicht worden sind und jetzt gesammelt in 34D/1477/CDV zur Kommentierung vorliegen. - Fragment 0 zur Befestigung von Abdeckungen für Leuchten mit nicht vom Nutzer ersetzbaren Lichtquellen in Abschnitt 4.30; - Fragment 1 zur Blaulichtgefahr; - Fragment 2 zu in Leuchten eingebauten Gerätesteckern nach 5.2.16; - Fragment 3 zu einem neuen Abschnitt 3.2.23 zu LS0H-Leitungen - Fragment 4 zu Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen zu EMF nach IEC 62493; - Fragment 5 zu neuen Isolationsanforderungen die im Widerspruch stehen zu Anforderungen der vorhergehenden Ausgabe in 4.31 und in den Hauptabschnitten 8, 10, 11, Anhang M und Anhang X; - Fragment 6 zur Überarbeitung von Funktions- und Schutzerde; - Fragment 7 zum Schutz vor schnell rotierenden Teilen; - Fragment 8 zur IP-Prüfung von Einbauleuchten; - Fragment 9 zur Kennzeichnung der Bemessungsspannung nach 3.2; - Fragment 10 zur Zugentlastung von Netzanschlussleitungen nach 5.2.10; - Fragment 11, Vorschlag zur Befestigung von Abdeckungen in 8.2.6 nicht umgesetzt; - Fragment 12 zu Beispielen, wie verhindert werden kann, dass sich Leiter lösen können; - Fragment 13 zu Prüfungen „mit den vom Hersteller der Leuchten zur Verfügung gestellten LED-Modulen“ nach Anhang B.5; - Fragment 14 zur Überarbeitung von 8.2.1 zur Berührbarkeit von aktiven Leuchten; - Fragment 15 zu einer Änderung von Tabelle 4.3 „Schlagenergie und Zusammenpressung der Feder“; - Fragment 16 zur Angleichung von Anhang G „Messung von Berührungsstrom und Schutzleiterstrom“ an die Horizontalnorm IEC 60990; - Fragment 17 zu neuen Anforderungen für LED-Leuchten mit Betriebsgeräten, die konstanten Lichtstrom sicherstellen beziehungsweise die programmierbar sind; - Fragment 18 zu einer Definition und Anforderungen zu „unterbrochene Gleichspannung“; - Fragment 19 zu PELV, protective extra-low voltage; - Fragment 20 zu ergänzenden Erläuterungen zur Blaulichtgefahr in Bezug auf deren Kennzeichnung nach 3.2.23; - Fragment 21 zur Überarbeitung der Falltrommelprüfung nach 4.13.6; - Fragment 22 zur Ergänzung der Stromversorgung von Leuchten über Datenleitungen/Ethernet; - Fragment 23 zur Überarbeitung der Kennzeichnung von Leuchten, die nicht mit Wärmedämm-Material abgedeckt werden dürfen; - Fragment 24 zum IP-Schutz IPX9, Heiß- und Kaltwasserhochdruckstrahlfest; - Fragment 25 zur Befestigung von externen flexiblen Leitungen von wandmontierten Leuchten; - Fragment 26 zur Prüfung der Erwärmung von Leuchten mit einer Kennzeichung ta > 25 °C nach 12.4.1 c); - Fragment 27 zur Begrenzung des Schutzleiterstroms in 3.3.9 und Tabelle 10.3; - Fragment 28 zur Anpassung von IEC 605908-1 an die kommende IEC 60570 für Stromschienenleuchten; - Fragment 29 zur Korrektur von Tabelle 11.1.A „Mindest-Kriechstrecken für sinusförmige Wechselspannungen bis zu 30 kHz„ im Hinblick auf eine fehlerhafte Verweisung auf IEC 61347-1; - Fragment 30 zu einer alternativen Prüfung der Spannungsfestigkeit nach 10.2.2; - Fragment 31 zur Überarbeitung von Anhang D zur Prüfung von Einbauleuchten; - Fragment 32 zu Änderungen der Drehmomente in Tabelle 4.2 „Drehmomentprüfungen an Kabelverschraubungen“; - Fragment 33 zur Überarbeitung von 4.10 „Doppelte und verstärkte Isolierung“; - Fragment 34 zur Überarbeitung von Tabelle 4.13 „Schlagenergie und Zusammenpressung der Feder“; - Fragment 35 zur Prüfung des Kontakts zwischen Stecker und Steckdose; - Fragment 36 zur Streichung von Referenzen in IEC 60598-1 auf Schutzklasse 0; - Fragment 37 zu Erläuterungen der Kennzeichnung nach 3.1 und 3.2. Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1):2018-09 und DIN EN 60598-1 Berichtigung 1 (VDE 0711-1 Berichtigung 1):2019-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Fragment 0 zur Befestigung von Abdeckungen für Leuchten mit nicht vom Nutzer ersetzbaren Lichtquellen in Abschnitt 4.30; b) Fragment 1 zur Blaulichtgefahr; c) Fragment 2 zu in Leuchten eingebauten Gerätesteckern nach 5.2.16; d) Fragment 3 zu einem neuen Abschnitt 3.2.23 zu LS0H Leitungen e) Fragment 4 zu Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen zu EMF nach IEC 62493; f) Fragment 5 zu neuen Isolationsanforderungen die im Widerspruch stehen zu Anforderungen der vorhergehenden Ausgabe in 4.31 und in den Hauptabschnitten 8, 10, 11, Anhang M und Anhang X; g) Fragment 6 zur Überarbeitung von Funktions- und Schutzerde; h) Fragment 7 zum Schutz vor schnell rotierenden Teilen; i) Fragment 8 zur IP-Prüfung von Einbauleuchten; j) Fragment 9 zur Kennzeichnung der Bemessungsspannung nach 3.2; k) Fragment 10 zur Zugentlastung von Netzanschlussleitungen nach 5.2.10; l) Fragment 11, Vorschlag zur Befestigung von Abdeckungen in 8.2.6 nicht umgesetzt; m) Fragment 12 zu Beispielen, wie verhindert werden kann, dass sich Leiter lösen können; n) Fragment 13 zu Prüfungen „mit den vom Hersteller der Leuchten zur Verfügung gestellten LED-Modulen“ nach Anhang B.5; o) Fragment 14 zur Überarbeitung von 8.2.1 zur Berührbarkeit von aktiven Leuchten; p) Fragment 15 zu einer Änderung von Tabelle 4.3 „Schlagenergie und Zusammenpressung der Feder“; q) Fragment 16 zur Angleichung von Anhang G „Messung von Berührungsstrom und Schutzleiterstrom“ an die Horizontalnorm IEC 60990; r) Fragment 17 zu neuen Anforderungen für LED-Leuchten mit Betriebsgeräten, die konstanten Lichtstrom sicherstellen bzw. die programmierbar sind; s) Fragment 18 zu einer Definition und Anforderungen zu „unterbrochene Gleichspannung“; t) Fragment 19 zu PELV, protective extra-low voltage; u) Fragment 20 zu ergänzenden Erläuterungen zur Blaulichtgefahr in Bezug auf deren Kennzeichnung nach 3.2.23; v) Fragment 21 zur Überarbeitung der Falltrommelprüfung nach 4.13.6; w) Fragment 22 zur Ergänzung der Stromversorgung von Leuchten über Datenleitungen/Ethernet; x) Fragment 23 zur Überarbeitung der Kennzeichnung von Leuchten, die nicht mit Wärmedämm-Material abgedeckt werden dürfen; y) Fragment 24 zum IP-Schutz IPX9, Heiß- und Kaltwasserhochdruckstrahlfest; z) Fragment 25 zur Befestigung von externen flexiblen Leitungen von wandmontierten Leuchten; aa) Fragment 26 zur Prüfung der Erwärmung von Leuchten mit einer Kennzeichung ta > 25 °C nach 12.4.1 c); bb) Fragment 27 zur Begrenzung des Schutzleiterstroms in 3.3.9 und Tabelle 10.3; cc) Fragment 28 zur Anpassung von IEC 605908-1 an die kommende IEC 60570 für Stromschienenleuchten; dd) Fragment 29 zur Korrektur von Tabelle 11.1.A „Mindest-Kriechstrecken für sinusförmige Wechselspannungen bis zu 30 kHz „ im Hinblick auf eine fehlerhafte Verweisung auf IEC 61347-1; ee) Fragment 30 zu einer alternativen Prüfung der Spannungsfestigkeit nach 10.2.2; ff) Fragment 31 zur Überarbeitung von Anhang D zur Prüfung von Einbauleuchten; gg) Fragment 32 zu Änderungen der Drehmomente in Tabelle 4.2 „Drehmomentprüfungen an Kabelverschraubungen“; hh) Fragment 33 zur Überarbeitung von 4.10 „Doppelte und verstärkte Isolierung“; ii) Fragment 34 zur Überarbeitung von Tabelle 4.13 „Schlagenergie und Zusammenpressung der Feder“; jj) Fragment 35 zur Prüfung des Kontakts zwischen Stecker und Steckdose; kk) Fragment 36 zur Streichung von Referenzen in IEC 60598-1 auf Schutzklasse 0; ll) Fragment 37 zu Erläuterungen der Kennzeichnung nach 3.1 und 3.2.

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