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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN ISO 19085-3:2020-08 - Entwurf

Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit - Teil 3: Numerisch gesteuerte (NC-/CNC-) Bohr- und Fräsmaschinen (ISO/DIS 19085-3:2020); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 19085:2020

Englischer Titel
Woodworking machines - Safety - Part 3: Numerically controlled (NC/CNC) boring and routing machines (ISO/DIS 19085-3:2020); German and English version prEN ISO 19085-3:2020
Erscheinungsdatum
2020-07-24
Ausgabedatum
2020-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
187

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Erscheinungsdatum
2020-07-24
Ausgabedatum
2020-08
Originalsprachen
Deutsch, Englisch
Seiten
187
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3175842

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Einführungsbeitrag

Dieser Norm-Entwurf konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument enthält die Sicherheitsanforderungen und -maßnahmen für numerisch gesteuerte (NC/CNC-) Bohrmaschinen, NC/CNC-Fräsmaschinen und kombinierte NC/CNC-Bohr-/Fräsmaschinen, die für den Dauereinsatz in der Produktion ausgelegt sind, im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet. Dieses Dokument behandelt alle im Anhang A aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf die Maschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorhergesehenen Bedingungen verwendet, eingestellt und gewartet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauchs. Ferner wurden die Phasen Transport, Montage, Demontage, Rückbau und Verschrottung berücksichtigt. Dieses Dokument gilt auch für Maschinen, die mit einer oder mehreren der folgenden Vorrichtungen/zusätzlichen Arbeitsaggregate ausgestattet sind, deren Gefahren behandelt wurden: * Zusatzaggregate zum Sägen, Schleifen, Kantenanleimen, Montieren oder Dübeleintreiben; * feste oder bewegliche Werkstückträger; * mechanische, pneumatische, hydraulische oder Vakuum-Werkstückspannung; * automatische Werkzeugwechselvorrichtungen. Die in diesem Dokument behandelten Maschinen sind für Werkstücke ausgelegt, bestehend aus * Massivholz, * Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz (siehe ISO/DIS 19085-1:2020, 3.2), * Gipsplatten, gipsgebundene Faserplatten, Karton, * Matrix-gebundene Mineralplatten, Silikatplatten, * Verbundwerkstoffen mit einem Kern aus Polyurethan oder Mineralwerkstoffen, laminiert mit Leichtmetall, * Polymer-Matrix-Verbundwerkstoffen und verstärkten thermoplastischen/duroplastischen/elastomeren Werkstoffen, * Aluminium-Leichtmetallprofilen, * Aluminium-Leichtmetallplatten mit einer maximalen Dicke von 10 mm, * Verbundplatten, die aus den vorstehend aufgeführten Materialien hergestellt werden. Dieses Dokument behandelt nicht die spezifischen Gefahren in Bezug auf * an der Maschine angebrachte Ausrüstung zum Anleimen von Kanten, * die Verwendung von Schleifscheiben, * das Herausschleudern von Fräs- und/oder Sägewerkzeugen durch Öffnungen, die durch Vorhänge geschützt sind, an Maschinen, bei denen der Abstand zwischen der Werkstückauflage und der unteren Kante der Teilkapselung 600 mm übersteigt, * das Herausschleudern aufgrund des Bruchs von Fräswerkzeugen mit einem Flugkreisdurchmesser von 16 mm oder mehr und Sägewerkzeugen, die nicht EN 847-1:2013 und EN 847-2:2013 entsprechen, * die Kombination einer einzelnen Maschine, die mit anderen Maschinen (als Teil einer Linie) verwendet wird, * integrierte Systeme zur Beschicken/Entnehmen von Werkstücken (zum Beispiel Roboter). Dieses Dokument gilt nicht für * einspindelige Fräsmaschinen mit Handvorschub oder integriertem Vorschub, * Maschinen, die nur für die Verarbeitung von Aluminium-/Leichtmetalllegierungen ausgelegt sind, * Maschinen, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind, * Maschinen, die vor seiner Veröffentlichung hergestellt wurden. Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur vorherigen Ausgabe sind folgende: * im Anwendungsbereich sind Maschinen "für den kontinuierlichen Produktionseinsatz bestimmt", in Übereinstimmung mit Teil 1, Ausgabe 2; * die Liste der signifikanten Gefahren wird in einen Anhang verschoben, entsprechend den ISO-CEN-Regeln. Die folgenden Abschnitte und Anhänge werden entsprechend umnummeriert; * die Struktur wurde dank der Vereinfachungen in Teil 1, Ausgabe 2, insbesondere in Abschnitt 6.6, vereinfacht; * die erfassten Maschinenkonstruktionen wurden präzisiert, und die entsprechenden Anforderungen wurden für jede Konstruktion in dem neuen Abschnitt 6.6.2 mit Beispielbildern im neuen Anhang expliziter (und in einigen Fällen strenger) formuliert; * die Beispiellösungen in 6.6.3 wurden verbessert und vereinfacht; * 7.2 ist neu, und eine neue aktualisierte vollständige Geräuschmessnorm befindet sich in Anhang F unter Bezugnahme auf Teil 1, Ausgabe 2. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von numerisch gesteuerten (NC/CNC-) Bohrmaschinen, NC/CNC-Fräsmaschinen und kombinierten NC/CNC-Bohr-/Fräsmaschinen, die für den Dauereinsatz in der Produktion ausgelegt sind sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
79.120.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3175842
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19085-3:2022-07 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO 19085-3:2018-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Anwendungsbereich sind Maschinen "für den kontinuierlichen Produktionseinsatz bestimmt", in Übereinstimmung mit Teil 1, Ausgabe 2; b) die Liste der signifikanten Gefahren wurden in einen Anhang verschoben, entsprechend den ISO-CEN-Regeln. Die folgenden Abschnitte und Anhänge wurden entsprechend umnummeriert; c) die Struktur wurde dank der Vereinfachungen in Teil 1, Ausgabe 2, insbesondere in Abschnitt 6.6, vereinfacht; d) die erfassten Maschinenkonstruktionen wurden präzisiert, und die entsprechenden Anforderungen wurden für jede Konstruktion in dem neuen Abschnitt 6.6.2 mit Beispielbildern im neuen Anhang expliziter (und in einigen Fällen strenger) formuliert; e) die Beispiellösungen in 6.6.3 wurden verbessert und vereinfacht; f) 7.2 ist neu, und eine neue aktualisierte vollständige Geräuschmessnorm befindet sich in Anhang F unter Bezugnahme auf Teil 1, Ausgabe 2.

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