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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN ISO 19901-3:2022-08 - Entwurf

Erdöl- und Erdgasindustrie - Spezielle Anforderungen an Offshore-Anlagen - Teil 3: Topsides structure (ISO/DIS 19901-3:2022); Englische Fassung prEN ISO 19901-3:2022

Englischer Titel
Petroleum and natural gas industries - Specific requirements for offshore structures - Part 3: Topsides structure (ISO/DIS 19901-3:2022); English version prEN ISO 19901-3:2022
Erscheinungsdatum
2022-07-15
Ausgabedatum
2022-08
Originalsprachen
Englisch
Seiten
166

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Erscheinungsdatum
2022-07-15
Ausgabedatum
2022-08
Originalsprachen
Englisch
Seiten
166
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3367371

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Einführungsbeitrag

Dieser Teil von ISO 19901 enthält Anforderungen, Anleitungen und Informationen für den Entwurf und die Herstellung von Aufbauten für Offshore-Bauwerke. Dieser Teil ergänzt die Normen ISO 19902, ISO 19903, ISO 19904-1, ISO 19905-1 und ISO 19906, in denen Anforderungen an verschiedene Formen von Tragkonstruktionen angegeben sind. Die Einwirkungen auf Aufbauten und die Einwirkungseffekte in den Tragwerkskomponenten werden aus diesem Teil von ISO 19901 abgeleitet, gegebenenfalls in Kombination mit anderen Internationalen Normen der Reihe ISO 19901. Die Widerstände von nicht zylindrischen Bauteilen der Aufbauten können durch die Anwendung von nationalen Baunormen, wie in diesem Teil von ISO 19901 angegeben, bestimmt werden. Die Widerstandsfähigkeit von zylindrischen Bauteilen sollte in Übereinstimmung mit ISO 19902 sein, kann aber auch nach nationalen Baunormen, wie in diesem Teil von ISO 19901 angegeben, bestimmt werden. Dieser Teil von ISO 19901 ist auf Folgendes anwendbar: - Aufbauten auf gegründeten Offshore-Bauwerken; - diskrete Struktureinheiten, die auf den Rumpfstrukturen von schwimmenden Offshore-Strukturen und mobilen Offshore-Einheiten angebracht sind; - Aufbauten von arktischen Offshore-Strukturen, mit Ausnahme der Überwinterung (siehe ISO 19906). Wenn ein Teil der Oberseitenstruktur Teil der Primärstruktur des gesamten Struktursystems ist, das globalen Plattformeinwirkungen widersteht, werden die Anforderungen dieses Teils von ISO 19901 durch die anwendbaren Anforderungen in ISO 19902, ISO 19903, ISO 19904-1, ISO 19905-1 und ISO 19906 ergänzt. Dieser Teil von ISO 19901 gilt nicht für die Aspekte von Aufbauten, die Teil des gesamten Struktursystems von schwimmenden Offshore-Strukturen und beweglichen Offshore-Einheiten sind, die durch die Regeln einer anerkannten Zertifizierungsbehörde geregelt sind und die zu den Klassenregeln gehören. Die Brand- und Explosionsvorschriften dieses Teils von ISO 19901 können jedoch auf die Teile des Rumpfes von schwimmenden Offshore-Strukturen und mobilen Offshore-Einheiten angewendet werden, die Kohlenwasserstoff verarbeitende Anlagen, Rohrleitungen oder Lagerräume enthalten. Dieser Teil von ISO 19901 behandelt die folgenden Aspekte von Aufbauten: - Entwurf, Herstellung, Installation und Änderung; - Verhütung, Beherrschung und Bewertung von Bränden, Explosionen und anderen unfallbedingten Ereignissen. Anforderungen an das Integritätsmanagement für Konstruktionen werden in ISO 19901-9 gegeben. Dieser Teil von ISO 19901 gilt für strukturelle Komponenten einschließlich der folgenden: - Primär- und Sekundärstruktur in Decks, Modultragrahmen und Modulen; - Fackelplattformen; - Kransockel und andere Kranstützvorrichtungen; - Hubschrauberlandedecks (Heli-Decks); - dauerhaft angebrachte Brücken zwischen einzelnen Offshore-Bauwerken; - Masten, Türme und Ausleger auf Offshore-Bauwerken. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 109-00-01-07 AK „Offshore Bauwerke - Spiegelausschuss zu ISO/TC 67/SC 7“ im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG).

Inhaltsverzeichnis
ICS
75.180.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3367371
Ersatzvermerk

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19901-3:2024-04 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN ISO 19901-3:2015-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) eine Angleichung der Terminologie an ISO 19900; b) eine rationelle Neuordnung des Inhalts und der Nummerierung der Abschnitte; c) Übernahme der IOGP-Zusatzanforderungen (S-631-04) mit Änderungen; d die Begriffe "nationale oder regionale Vorschriften" und "nationale oder regionale Bauvorschriften" wurden im gesamten Dokument durch "nationale Baunormen" ersetzt; e) der Begriff "Tragwerk" wurde durch "Unterbau" ersetzt und eine Definition des Begriffs "Unterbau" wurde in Abschnitt 3 hinzugefügt; f) "Wellen, Wind und Strömung" wurde durch "Metocean" ersetzt; g) "Entwurfsbewertung/Situationen" wurde durch "Entwurfssituationen" nach ISO 19900 ersetzt; h) in Abschnitt 3 wurden Begriffe, die bereits in ISO 19900 und ISO 19902 definiert sind, in Abschnitt A.3 verschoben; i) es wurde ein neuer Abschnitt 5.7 "Kritische Strukturen" hinzugefügt; j) in 6.7 und A.6.7, Auslegung für Ermüdung, wurde Tabelle 2 überarbeitet durch die Einführung des Begriffs "eingeschränkter Zugang für Inspektion, Wartung und Instandsetzung" und Reduktion im Falle vollständiger Zugänglichkeit (mit Bezug auf ISO 19904-1, Norsok N-004 und DNVGLOS-C101); k) in A.7.2, Hinzufügung von Tabelle A.1 mit typischen Mindestwerten für lokale, primäre und globale Bemessung von Betriebseinwirkungen (Q), in Übereinstimmung mit ISO 19904-1; l) Windeinwirkungen, 7.6.1.4 und A.7.6.1.4, Einführung von nationalen Baunormen für die Bewertung der repräsentativen Windeinwirkungen; Angleichung an ISO 19900 und ISO 19901-1 und Hinzufügung von weiteren Leitlinien; m) Angleichung der Mindest-Querbeschleunigung für seismische Einwirkungen (7.7.2 und A.7.7.2) an ANSI/API RP 2TOP; n) Erfassung und Angleichung aller Quellen für Beschleunigungen an der Oberseite (7.9.9 und A.7.9.9); o) technische Überarbeitung der normativen und informativen Abschnitte über Störfälle (7.9 und A.7.9), mit Einführung von risikoinformierten und zuverlässigkeitsbasierten Ansätzen für Brände und Explosionen zusätzlich zu dem semiprobabilistischen Standardansatz; p) Hinzufügung des Abschnitts 9 zur Beschreibung der Ansätze zur Überprüfung des Grenzzustands, einschließlich der risikoinformierten und zuverlässigkeitsbasierten Ansätze für Brand und Explosion (siehe 9.2, 9.3, A.9.2 und A.9.3), zusätzlich zu dem semiprobabilistischen Standardansatz; q) Kc-Entsprechungsfaktoren (8.1 und A.8.1), die nach einem gleichwertigen Zuverlässigkeitsverfahren für ANSI/AISC 360-16, CSA-S16:19 und EN 1993-1-1 definiert sind; r) Hinzufügung von 8.6 und A.8.6 über die Bemessung der strukturellen Stabilität in Anlehnung an ANSI/API RP 2TOP und basierend auf ANSI/AISC 360-16 und Kriterien nach EN 1993-1-1; s) Hubschrauberlandeeinrichtungen (10.5), aktualisiert nach CAP 437 für Notlandungen und Definition von Bemessungslastkombinationen, angepasst an Norsok C-004; Streichung der Tabelle A.5; t) die 10.6 und A.10.6 über die Kranstützstruktur wurden überarbeitet; die Kranstützkonstruktion ist nach API Spec 2C oder EN 13852-1 zu entwerfen und zusätzliche Bestimmungen sind anzugeben; die vereinfachte Ermüdungsmethode wurde an ANSI/API RP 2TOP angeglichen; u) Werkstoff in 11.2, Aktualisierung der Tabelle 7 in Anlehnung an den Topsides-Anhang der in Überarbeitung befindlichen Norsok N-004 und Hinzufügung einiger Beispielzahlen für Design Class; v) Reduzierung oder Streichung der Abschnitte über die strukturelle Integrität (12.5, Abschnitt 14, A.12.5 und A.14) in Übereinstimmung mit den Inhalten von ISO 19901-9 und ISO 19902; w) in Anhang B, aktualisiertes Beispiel für Kc-Berechnungen nach Nutzungsverhältnis für ISO 19902 und ANSI/AISC 360-16; x) Streichung von Anhang C, Kc wird als normativer Wert in Tabelle 4, in 8.1 für ANSI/AISC 360-16, CSA-S16:19 und EN 1993-1-1 angegeben.

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