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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Vornorm beschreibt Möglichkeiten der Zustandsfeststellung von Betriebsmitteln und Anlagen in Elektrizitätsversorgungsnetzen sowie die verschiedenen allgemeinen Verfahren. Sie gilt für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen insbesondere der öffentlichen Elektrizitätsversorgung; ausgenommen sind zurzeit: - Hochspannungsgleichstrom-Übertragungsanlagen (HGÜ); - Bahnnetze; - Einrichtungen in Letztverbraucheranlagen; - Anlagen zur Einspeisung von elektrischer Energie. Die vorliegende DIN V VDE V 0109-2 (VDE V 0109-2) gilt nur in Verbindung mit DIN V VDE V 0109-1 (VDE V 0109-1). Grundsätzlich sind die in dieser Vornorm aufgeführten Möglichkeiten der Zustandsfeststellung auf Komponenten der oben aufgeführten Anlagen sinngemäß übertragbar. Gemäß DIN V VDE V 0109-1 (VDE V 0109-1), Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln in elektrischen Versorgungsnetzen, Teil 1: Systemaspekte und Verfahren, 5.2 "Instandhaltungskonzept" sind die durchzuführenden Instandhaltungsmaßnahmen jeweils vom Betreiber des Elektrizitätsversorgungsnetzes verantwortlich festzulegen und zu dokumentieren. ANMERKUNG 1 Rechts- und Verwaltungsvorschriften und spezifischere Regelungen werden durch diese Vornorm nicht außer Kraft gesetzt. ANMERKUNG 2 Letztverbraucheranlagen sind Anlagen, die nicht der Elektrizitätsverteilung an weitere Kunden dienen. Zuständig ist das K 227 "Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln der Elektrizitätsversorgungsnetze" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN V VDE V 0109-2:2010-11; VDE V 0109-2:2010-11 .