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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf dient zur Unterrichtung der Personen, die für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung in elektrischen Anlagen und in deren Nähe zuständig sind. Die in diesem Norm-Entwurf angegebenen Werte der Mindestabstände für Annäherung und Löschmitteleinsatz gelten nicht für Anlagen mit Nennspannungen bis AC 50 V (Wechselspannung) / DC 120 V (Gleichspannung). Im jetzigen Norm-Entwurf wird das Löschen von Lithium-Ionen-Akkumulatoren berücksichtigt. Lithium-Ionen-Akkumulatoren sind vor allem anzutreffen: - bei elektromobilen Anwendungen (zum Beispiel Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen, Pedelecs) - in stationären Speichern (zum Beispiel Haushaltsspeichern in Verbindung mit PV-Anlagen, Quartierspeichern und Großspeichern der Netzbetreiber) - in Lagerstätten (zum Beispiel Produktion, Handel, Entsorgung). Von Lithium-Ionen-Akkumulatoren können insbesondere folgende Gefährdungen ausgehen: - elektrische (zum Beispiel Rückspannung in die Elektroinstallation trotz Trennung vom örtlichen Stromversorgungsnetz) - thermische (zum Beispiel extreme Brandausbreitung) - chemische (zum Beispiel Flusssäure, giftige und brennbare Gase). Diese vorstehend genannten Gefährdungen können auch zeitverzögert bis zu mehrere Stunden nach einer Schadenseinwirkung auftreten. Auslöser eines Schadensereignisses können zum Beispiel sein: Blitzeinschlag, Überspannung, Überschwemmung, Brand, mechanische Einwirkung. Zuständig ist das DKE/K 213 "Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE 0132:2018-07; VDE 0132:2018-07 .
Gegenüber DIN VDE 0132 (VDE 0132):2015-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 5.1.3 "Maßnahmen bei Überflutung zur Sicherstellung der Personensicherheit" redaktionell geändert; b) 5.1.5 "Besondere Maßnahmen bei Lithium-Ionen-Akkumulatoren" neu aufgenommen.