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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Norm-Entwurf gilt für Einrichtungen zum Einsatz in PV-Anlagen zum kontrollierten Kurzschließen eines PV-Modulstranges (im Folgenden als PVK-Einrichtung bezeichnet), mit einer Systemspannung nicht über 1 500 VDC und einem Kurzschlussstrom nicht über 10 A. Diese PVK-Einrichtungen bewirken das Kurzschließen eines PV-Stranges von PV-Anlagen bei Inbetriebnahme, Wartungsarbeiten, Brandbekämpfung oder Hilfeleistung. Sie sind für die Nutzung durch Laien und für wartungslosen Einsatz geeignet. Diese PVK-Einrichtungen sind in Schutzklasse II ausgeführt und zur Verwendung in einer Umgebung mit einem Verschmutzungsgrad 2 vorgesehen. Die Luftstrecken sind für die Überspannungskategorie III koordiniert. Zusätzliche Anforderungen können für PVK-Einrichtungen, die an Orten mit ungünstigen Umgebungsbedingungen eingesetzt werden, notwendig sein. Die PVK-Einrichtungen besitzen mindestens eine Schutzart IP 44 gemäß DIN EN 60529. Für höhere Schutzart-Anforderungen können besondere Bauarten notwendig sein. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für - Einrichtungen, die den Kurzschluss auf rein mechanischem Wege herstellen; - Einrichtungen, die in die Modulanschlussdose integriert sind. Zuständig ist das DKE/UK 541.2 "Kleine Selbstschalter" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN VDE V 0642-100:2018-12; VDE V 0642-100:2018-12 .