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Die Rechnungslegung hat zwar nicht nur im Baugewerbe eine große Bedeutung, aber in diesem Bereich treten überdurchschnittlich häufig Komplikationen auf. Das hängt mit den Besonderheiten der Abrechnung zusammen; z. B. im Falle einer Kürzung wegen Nachträgen, deren Abgrenzung zu Ergänzungsaufträge, Massendifferenzen, Entschädigungen, der diversen Abzugspositionen infolge von Ersatzvornahmen bei Restleistungen und Mängelbeseitigungen. Des Weiteren spielen Verzüge, Schadensersatz, Nachlässe und Skonti eine Rolle. Auch die Kumulation der Abschlagsaufstellungen (in Abgrenzung zu Teilrechnungen oder Raten) bis hin zur Schlussrechnung ist oft schon eine interne Herausforderung.
Die Behandlung der Abrechnungs- und Buchungspositionen sollten nicht nur zwischen den Vertragsparteien, sondern auch zwischen dem verantwortlichen Bauleiter, der Bauüberwachung und der Buchhaltung transparent und eindeutig gestaltet sein – ansonsten droht zusätzlicher Verwaltungsaufwand oder gar eine aufreibende Auseinandersetzung mit Behörden, wie z. B. dem Finanzamt.