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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser europäische Norm-Entwurf legt die Eigenschaften von Gesteinskörnungen fest, die durch Aufbereitung natürlicher, industriell hergestellter oder rezyklierter Stoffe und ihrer Mischungen gewonnen werden und für die Verwendung in Mörtel, Außenputz und Estrich, zum Beispiel Mauermörtel, Estrichmörtel, Innenputzmörtel, Außenputzmörtel, besondere Vergussmörtel, Reparaturmörtel und Einpressmörtel bestimmt und für den Einsatz im Hochbau, im Straßenbau und bei Ingenieurbauten vorgesehen sind. Er gilt für Gesteinskörnungen mit einer Rohdichte von mehr als 2,00 Mg/m3. Er umfasst auch grobe wiederaufbereite sowie Gesteinskörnungsgemische mit einer Rohdichte zwischen 1,50 Mg/m3 und 2,00 Mg/m3 wobei die entsprechenden Vorbehalte gelten. Der Einsatz von Gesteinskörnungen als Boden wird in diesem Norm-Entwurf nicht behandelt. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Bauproduktenverordnung Nr. 305/2011. Im Vergleich zur Vorausgabe der Norm sind die wichtigsten technischen Änderungen die folgenden: a) Anpassung der Terminologie und des Anhangs ZA an die Festlegungen der Bauproduktenverordnung. b) Einheitliche Festlegung der für die vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242 gleichermaßen geltenden Kategorien. c) Behandlung der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Gesteinskörnungen; Typprüfung und werkseigene Produktionskontrolle in einer gesonderten Norm prEN 16236. d) Aufnahme allgemeiner Festlegungen zu gefährlichen Stoffen sowie eines neuen normativen Anhangs A, der sich mit den untersuchten Ausgangsstoffen befasst. e) Vereinheitlichung der für die vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242, das heißt für grobe und feine Gesteinskörnungen, Gesteinskörnungsgemische und natürlich zusammengesetzte Gesteinskörnung 0/8 mm gleichermaßen geltenden Terminologie. f) Festlegung von Kategorien für den Sandäquivalent-Wert von feiner Gesteinskörnung. g) Festlegung von Kategorien für den Methylenblau-Wert von feiner Gesteinskörnung.
Gegenüber DIN EN 13139:2002-08 und DIN EN 13139 Berichtigung 1:2004-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung der Terminologie und des Anhangs ZA an die Festlegungen der Bauproduktenverordnung; b) einheitliche Festlegung der für die vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242 gleichermaßen geltenden Kategorien; c) Behandlung der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP) von Gesteinskörnungen; Typprüfung und werkseigene Produktionskontrolle in einer gesonderten Norm prEN 16236; d) Aufnahme allgemeiner Festlegungen zu gefährlichen Stoffen sowie eines neuen normativen Anhangs A, der sich mit den untersuchten Ausgangsstoffen befasst; e) Vereinheitlichung der für die vier Hauptnormen über Gesteinskörnungen: EN 12620, EN 13043, EN 13139 und EN 13242, d. h. für grobe und feine Gesteinskörnungen, Gesteinskörnungsgemische und natürlich zusammengesetzte Gesteinskörnung 0/8 mm gleichermaßen geltenden Terminologie; f) Festlegung von Kategorien für den Sandäquivalent-Wert von feiner Gesteinskörnung; g) Festlegung von Kategorien für den Methylenblau-Wert von feiner Gesteinskörnung.