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Norm-Entwurf [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieses Dokument ist die erste Änderung zu EN 16334:2014 "Bahnanwendungen - Fahrgastalarmsystem - Systemanforderungen", die in zwei Teile aufgeteilt wurde: EN 16334-1/A1 "Bahnanwendungen - Fahrgastalarmsystem - Teil 1: Systemanforderungen für Vollbahnen" (dieses Dokument) und EN 16334-2 "Bahnanwendungen - Fahrgastalarmsystem - Teil 2: Systemanforderungen für Schienennahverkehr". Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Dieses Dokument legt die Eigenschaften und die Anforderungen an das Leistungsvermögen des Fahrgastalarmsystems (en: Passenger Alarm System, PAS) fest. Der Zweck des PAS ist es: - den Fahrgästen in einer Gefahrensituation die Benachrichtigung des Triebfahrzeugführers zu ermöglichen; - dem Triebfahrzeugführer zu ermöglichen, den Zug weiterfahren zu lassen oder diesen an einem sicheren Ort anzuhalten; - den Zug automatisch anzuhalten: im Bereich des Bahnsteigs, falls keine Quittierung durch den Triebfahrzeugführer erfolgt. Dieses Dokument behandelt das PAS in Fahrzeugen zur Beförderung von Personen und legt Folgendes fest: - die Funktionsanforderungen für einen im Führerraum ausgelösten Alarm (Abschnitt 6); - den Kommunikationskanal zwischen dem Triebfahrzeugführer und den Fahrgästen oder dem Zugpersonal (6.4); - die Ereignisabfolge des PAS (Abschnitt 7); - die Anforderungen an die Handhabung im eingeschränkten Modus (Abschnitt 8); - sicherheitsbezogene Anforderungen (Abschnitt 9); - Anforderungen an den Fahrgastalarmgriff (Einbaubereiche PADa` und PAD (Abschnitt 10)). Dieses Dokument gilt für Vollbahnen im Bereich der Richtlinie 2008/57/EG. Dieses Dokument gilt nicht für Untergrundbahnen, Straßenbahnen und Stadt- und Regionalbahnsysteme, wie im CEN/CENELEC-Guide definiert. Gegebenenfalls sind Umbauten an Bestandsfahrzeugen und deren Fahrgastalarmsystemen erforderlich, wenn diese mit Fahrzeugen, die diesen Norm-Entwurf erfüllen, funktionsfähig sein sollen. Andere Kommunikationssysteme wie "Kommunikationseinrichtungen für Fahrgäste", "Hilferufeinrichtung", "Notrufmöglichkeit" oder "Anfordern von Unterstützung" werden durch die Normenreihe EN 16683 abgedeckt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16334-1:2022-07 .
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