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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Normen der Reihe DIN 6814 stellen eine weitgehend vollständige Sammlung der definitionsbedürftigen Fachbegriffe in der medizinisch-radiologischen Technik dar.
DIN 6814-1:
Die Norm wurde im Arbeitsausschuss NAR/AA 7 "Begriffe" erstellt und ist auf die Einordnung der Begriffe der radiologischen Technik, die für verschiedene Anwendungsgebiete gelten, in die Begriffsnormen der Reihe DIN 6814 anwendbar. Sie enthält außerdem begriffliche Festlegungen für die verschiedenen Anwendungsgebiete der radiologischen Technik, aus denen sich ergibt, welchen Anwendungsgebieten die Begriffsnormen der Reihe DIN 6814 zuzuordnen sind. Die in der Norm definierten Anwendungsgebiete werden nicht nach der Art der strahlenerzeugenden Einrichtung, sondern nach den betreffenden technischen Verfahren benannt.
DIN 6814-4 (Entwurf):
Der Norm-Entwurf wurde vom NAR/AA 3 "Nuklearmedizin" erstellt und dient der Anpassung der Norm DIN 6814-4:1990-02 an die novellierte Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001. Hierzu wurden hinsichtlich des Abschnittes 6 neue Begriffe aufgenommen. Ein Abschnitt mit Begriffen zu Dosisgrenzwerten wurde gestrichen; die Begriffe sind bereits in DIN 6814-3 definiert. Der Abschnitt 8 "Nuklide mit besonderen Namen und Symbolen" entfällt, weil die Namen dieser Nuklide nicht mehr verwendet werden.
Die Norm DIN 6814-4 vom Februar 1990 wurde vollständig redaktionell überarbeitet und den geltenden Regeln für die Definition von Begriffen angepasst.
Dieses Dokument ersetzt DIN 6814-1:1980-09 .
Gegenüber DIN 6814-1:1980-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe "radiologische Technik in der Medizin", "Diagnostik" und "Therapie" inhaltlich überarbeitet; b) Norm den aktuellen Anforderungen an die Gestaltung nach DIN 820 angepasst; c) Stichwortverzeichnis neu aufgenommen.