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Norm [AKTUELL]

DIN 86292:2014-12

Schiffe und Meerestechnik - Abwasserbehandlungsanlagen - Verfahren zur Beprobung

Englischer Titel
Ships and marine technolgy - Waste water treatment plants - Methods of sampling
Ausgabedatum
2014-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
20

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Ausgabedatum
2014-12
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
20
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2248150

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Einführungsbeitrag

Die Norm DIN 86292 dokumentiert die gesetzlich vorgeschriebene Probeentnahme aus Abwasserbehandlungsanlagen auf Wasserfahrzeugen und Seebauwerken, um den bestimmungsgemäßen und auch den rechtskonformen Bordbetrieb anhand von vorgegebenen Parametern zu beurteilen, zu überwachen und/oder auch nachzuweisen. Sie deckt Rohabwasser, das heißt Schwarz- und Grauwasser sowie behandeltes Abwasser ab.
Eine Probenahme beinhaltet im Wesentlichen auch das Ziel einer Kurz- oder auch langfristigen Kontrolle der Wirksamkeit von Behandlungsanlagen, wie zum Beispiel die Ermittlung der Effizienz der Behandlungsanlagen.
Weitere Ziele sind neben dem Umweltschutz/Umweltüberwachung auch die Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten.
Das Ziel der Beprobung ist immer vorher festzulegen und im Probenrahmenprogramm zu dokumentieren.
Die DIN 86292 beschreibt unter anderem auch die Vorbereitung der Beprobung, die Probeausstattung wie zum Beispiel Probenahmestelle, Anordnung von Probenahmestellen entsprechend der Marine Environment Protection Committee MEPC.227(64):2012, sowie auch Probenahmegeräte (automatisch/manuell) einschließlich Probebehälter und Probekonservierung.
Weitere Anforderungen sind zum Beispiel die Häufigkeit, der Zeitpunkt und die Dauer der Probenahme, welche auf DIN EN ISO 5667 "Wasserbeschaffenheit - Probenahme" (Teil 1; Teil 3; Teil 5) und ISO 5667-14 basiert.
Der Arbeitsschutz bei der Probenahme und auch bei Arbeiten in beziehungsweise an Abwasserbehandlungsanlagen erfordert eine hohe Aufmerksamkeit. Bei Anwendung der Norm ist im Einzelfall je nach Aufgabenstellung zwingend zu prüfen, ob und inwieweit bei Festlegung zusätzlicher Randbedingungen die Hinzuziehung von Fachleuten oder Facheinrichtungen erforderlich ist.
Die TRBA 500 und TRBA 220 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe und Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen) sind im Abschnitt Arbeitsschutz bei der Probenahme dokumentiert.
Die nachfolgenden Anhänge beinhalten:
Anhang A (informativ) enthält ein Beispiel für ein Protokoll - Probenahme für Abwasser
Anhang B (normativ) - Beispiel für Probenahmestelle
Anhang C (informativ) - Probebehälter
Anhang D (informativ) - Analytik
Das zuständige Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 132-02-04 AA "Wasserversorgung und -entsorgung".

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.060.30, 47.020.30
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2248150

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