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Norm [AKTUELL]

DIN EN 1559-1:2011-05

Gießereiwesen - Technische Lieferbedingungen - Teil 1: Allgemeines; Deutsche Fassung EN 1559-1:2011

Englischer Titel
Founding - Technical conditions of delivery - Part 1: General; German version EN 1559-1:2011
Ausgabedatum
2011-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
25

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Ausgabedatum
2011-05
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
25
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1721468

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Einführungsbeitrag

Diese Norm legt die allgemeinen Technischen Lieferbedingungen für Gussstücke aus metallischen Werkstoffen, mit Ausnahme von Gussstücken aus Kupferlegierungen, fest. Sie gilt nicht für metallische Gussstücke für eine Weiterbearbeitung, wie Schmiedeblöcke, Strangguss und Vorblöcke. Diese Norm verwendet ein Kennzeichnungssystem für Lieferbedingungen mit folgendem Aufbau: - mit einem Punkt gekennzeichnete Unterabschnitte weisen darauf hin, dass die Bedingungen zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung vereinbart werden müssen; - mit zwei Punkten gekennzeichnete Unterabschnitte weisen darauf hin, dass die Bedingungen zum Zeitpunkt der Anfrage und Bestellung vereinbart werden können (optional); - Unterabschnitte ohne Punkt sind verbindlich. Der Käufer legt die Anforderungen an das (die) Gussstück(e) entsprechend dem vorgesehenen Zweck fest. Der Hersteller fertigt das (die) Gussstück(e) entsprechend den beschriebenen Anforderungen. Es wird empfohlen, dass sich Hersteller und Käufer umfassend verständigen. Diese Europäische Norm (EN 1559-1:2011) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 190 "Gießereiwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 036-00-04 AA "Geometrische Produktspezifikation und Technische Lieferbedingungen" des Normenausschusses Gießereiwesen (GINA) verantwortlich.

Inhaltsverzeichnis
ICS
77.180
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/1721468
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1559-1:1997-08 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1559-1:1997-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definitionen in Begriffe geändert, "Abnahmekriterien" "Zeichnung", "Fertigungsschweißen" und "Verbindungsschweißen" aufgenommen; b) im Abschnitt 7, "Fehler" durch "Ungänzen" ersetzt; c) im Abschnitt 8, neue Überschrift: Prüfung; d) in 8.4.1, neues Produktionsverfahren für Probestücke eingefügt: parallel gegossen; e) in 8.6, neue Überschrift: Ungültigkeit von Prüfergebnissen; f) Angleichung an EN 10021:2006, in 8.1.2, 8.2.3.1, 8.5.1, 8.5.2, 8.8 und 11 (neuer Absatz bzw. Text angepasst); g) Literaturhinweise sind kein Anhang mehr und an das Ende der Norm verschoben.

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