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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 1870-14:2008-03

Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 14: Vertikalplattenkreissägemaschinen; Deutsche Fassung EN 1870-14:2007

Englischer Titel
Safety of woodworking machines - Circular sawing machines - Part 14: Vertical panel sawing machines; German version EN 1870-14:2007
Ausgabedatum
2008-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
60

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2008-03
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Deutsch
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Einführungsbeitrag

Die Europäische Norm EN 1870-14 konkretisiert die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I der EU-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Vertikalplattenkreissägemaschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).

Die Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Vertikalplattenkreissägemaschinen mit Handbeschickung und Handentnahme (mit oder ohne mechanischen Vorschub) zutreffen und sofern sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden. Die Maschinen sind ausgerüstet mit

  • einer Einrichtung zum Ritzsägen
  • einer Winkelschnitteinrichtung
  • einer Mittenauflage
  • einem programmierbaren Anschlag für vertikale Parallelschnitte
  • einer Einrichtung zum Nuten in einem Durchgang unter Verwendung von Fräswerkzeugen mit einer Breite von höchstens 20 mm.

Die Maschinen sind bestimmt zum Schneiden von Platten, die aus folgenden Materialien bestehen:

  • Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Faserplatten und Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoff- oder Leichtmetall-Laminat beschichtet sind
  • Massivholz
  • Hartgummi und Hartkunststoff
  • Nichteisenmetalle, z. B. Leichtmetall-Legierung
  • Verbundwerkstoffe mit einem aus Polyurethan oder mineralischem Material bestehenden Kern, der mit Leichtmetall-Legierung laminiert ist.

Die Norm gilt nicht für Vertikalplattenkreissägemaschinen mit Druckbalken, bei denen das Sägeaggregat hinter der Werkstückauflage angeordnet ist. Sie behandelt nicht spezielle Gefährdungen im Zusammenhang mit der Kombination einer einzelnen Maschine mit anderen Maschinen (als Teil einer Linie).

Diese Norm ersetzt zusammen mit DIN EN 1870-13:2006-05 die Vorgängerausgabe DIN EN 1870-2:1999-07.

Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der von der CEN/TC 142/WG 4 "Kreissägemaschinen" ausgearbeiteten Europäischen Norm EN 1870-14:2007. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NAM 206-01 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich Holzbearbeitungsmaschinen des NAM wahrgenommen.

Inhaltsverzeichnis
ICS
79.120.10
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-2:1999-07 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1870-14:2010-06 , DIN EN 1870-14:2012-06 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1870-2:1999-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Horizontale Plattenkreissägemaschinen mit Druckbalken wurden aus dem Anwendungsbereich der Norm herausgenommen; diese Maschinen sind in E DIN EN 1870-13 behandelt. b) Die Norm wurde an zahlreichen Stellen präzisiert und dem sich entwickelnden Normenwerk, insbesondere Neuausgaben von B-Normen, angepasst. c) Gegenüber DIN EN 1870-2:1999 behandelt die überarbeitete Fassung auch Maschinen, die mit sicherheitsbezogenen elektronischen Steuerungen (SRECS) ausgerüstet sind.

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