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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 60335-2-5/A1:2005-11

VDE 0700-5/A1:2005-11

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-5: Besondere Anforderungen für Geschirrspülmaschinen (IEC 60335-2-5:2002/A1:2005); Deutsche Fassung EN 60335-2-5:2003/A1:2005

Englischer Titel
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-5: Particular requirements for dishwashers (IEC 60335-2-5:2002/A1:2005); German version EN 60335-2-5:2003/A1:2005
Ausgabedatum
2005-11
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
7

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Einführungsbeitrag

DIN EN 60335-2-5/A1 (VDE 0700-5/A1):
Die Norm gilt für die Sicherheit von elektrischen Geschirrspülmaschinen für den Hausgebrauch, die zum Waschen und Spülen von Geschirr, Besteck und anderen Gerätschaften bestimmt sind, wobei die Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt.
Die Norm enthält den Text der Änderung 1:2005-01 von IEC 60335-2-5:2002 ohne gemeinsame CENELEC-Abänderungen und ändert den vierten Spiegelstrich der im Unterabschnitt 19.101 aufgeführten Anmerkung 1 "Beispiele für Fehlerbedingungen und unerwartete Betriebsarten".
Für die Norm ist das UK 511.1 "Wäschepflegegeräte und Geschirrspüler" zuständig.
DIN EN 60335-2-40/A11 (VDE 0700-40/A1):
Die Norm gilt für die Sicherheit elektrischer Wärmepumpen, einschließlich Brauchwasser-Wärmepumpen, Klimageräte und Raumluft-Entfeuchter mit gekapselten Motorverdichtern, deren maximale Bemessungsspannungen nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 600 V für alle anderen Geräte betragen.
Mit der Norm wird der vom CENELEC im Juli 2004 als Änderung A11 zu EN 60335-2-40:2003 herausgegebene Text des informativen Anhangs ZAA übernommen.
Die Hersteller der betreffenden Geräte sollen darauf aufmerksam gemacht werden, dass möglicherweise zusätzliche Anforderungen aus der EG-Druckgeräterichtlinie einzuhalten sind, die nicht in EN 60335-2-40 aufgeführt sind.
Für die Norm ist das UK 511.5 "Geräte mit kältetechnischen Systemen" zuständig.
DIN EN 60335-2-58 (VDE 0700-58):
Die Norm gilt für die Sicherheit elektrisch betriebener Spülmaschinen zum Reinigen von Geschirr, Glaswaren, Besteck und ähnlichen Artikeln, mit oder ohne Einrichtungen zum Wassererwärmen, oder zum Trocknen. Die Geräte sind nicht für den Hausgebrauch bestimmt, ihre Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte, betrieben zwischen einem Außenleiter und dem Neutralleiter, und 480 V für andere Geräte.
Aus dem Anwendungsbereich dieser Norm wurden die "Transportspülmaschinen" (bisherige Bezeichnung "Durchschubspülmaschinen") gestrichen und als separate Norm DIN EN 50416 (VDE 0700-416) veröffentlicht.
Für die Norm ist das UK 511.1 "Wäschepflegegeräte und Geschirrspüler" zuständig.
DIN EN 60335-2-60/A1 (VDE 0700-60/A1):
Die Norm gilt für die Sicherheit elektrischer Sprudelbadgeräte zur Verwendung in Räumen und Sprudelbädern für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke. Die Bemessungsspannung der Geräte beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasen- und 480 V für andere Geräte. Geräte zur Zirkulation von Luft oder Wasser in herkömmlichen Badewannen fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich dieser Norm.
Die Norm enthält den Text der Änderung 1:2004-11 von IEC 60335-2-60:2002 ohne gemeinsame CENELEC-Abänderungen und erweitert den Anwendungsbereich der Norm DIN EN 60335-2-60 (VDE 0700-60) um Sprudelbäder. In Sprudelbädern können sich mehrere Personen gleichzeitig im Wasser aufhalten. Sie besitzen Vorrichtungen zur Erzeugung von Luftblasen oder Wasserumwälzung und zur Erwärmung des Wassers. Sprudelbäder werden im Gegensatz zu Sprudelbadgeräten nach der Benutzung nicht entleert.
Für die Norm ist das UK 511.11 "Motorische Geräte" zuständig.
DIN EN 60335-2-69/A1 (VDE 0700-69/A1):
Die Norm gilt für die Sicherheit von motorbetriebenen elektrischen Staubsaugern, einschließlich der Geräte und ortsfesten Ausrüstungen, die speziell für die nasse, trockene oder nasse und trockene Reinigung für industrielle und gewerbliche Zwecke, mit oder ohne Zubehör, z. B. zum Absaugen von Staub oder dergleichen von Werkbänken und Fertigungsmaschinen, ausgelegt sind. Die Geräte sind für industrielle und gewerbliche Zwecke bestimmt, ihre Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte.
Die Norm enthält den Text der Änderung 1:2004-11 von IEC 60335-2-69:2002 ohne gemeinsame CENELEC-Abänderungen. Mit dieser Norm werden Anforderungen an motorbetriebene Saugdüsen für Nasssauger sowie die Anhänge CC "Besondere Anforderungen für Staubsauger, Kehrsaugmaschinen und Entstauber für die Aufnahme von Stäuben, die ein Explosionsrisiko darstellen" und DD "Besondere Anforderungen für Staubsauger zum Gebrauch in ESD-geschützten Bereichen" der Norm DIN EN 60335-2-69 (VDE 0700-69) hinzugefügt.
Für die Norm ist das UK 511.14 "Gewerbliche Bodenreinigungsmaschinen" zuständig.
DIN EN 60335-2-95 (VDE 0700-95).
In der Norm wird die Sicherheit elektrischer Antriebe von Garagentoren zur Verwendung im Wohnbereich behandelt, die in senkrechter Richtung öffnen und schließen, wobei die Bemessungsspannung der Antriebe nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Sie ist auch auf die Gefahren anwendbar, die mit der Bewegung dieser elektrisch angetriebenen Garagentore verbunden sind.
Für die Norm ist das UK 511.11 "Motorische Geräte" zuständig.

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