Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
es ist soweit:
Aus dem Beuth Verlag ist DIN Media geworden.
Mehr über unsere Umbenennung und die (Hinter)Gründe erfahren Sie hier.
Um unsere neue Website problemlos nutzen zu können, würden wir Sie bitten, Ihren Browser-Cache zu leeren.
Herzliche Grüße
DIN Media
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die Normenreihe IEC 61577 befasst sich mit den allgemeinen Aspekten bei der Prüfung und Kalibrierung von Messgeräten für Radon und Radon-Folgeprodukten. Sie soll auch helfen, Typprüfungen festzulegen, die zum Zwecke der Überprüfung der Leistung dieser Geräte durchzuführen sind. Diese Typprüfungen werden in IEC 61577-2 und IEC 61577-3 beschrieben. IEC 61577-4 betrifft Anlagen für Radon-Prüfatmosphären (hier mit dem Akronym STAR - System for Test Atmospheres with Radon - bezeichnet), die für die Prüfung von Geräten zur Messung von Radon und Radon-Folgeprodukten in einer Referenzatmosphäre benötigt werden. Zuständig ist das DKE/GUK 967.2 "Aktivitätsmessgeräte für den Strahlenschutz" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN IEC 61577-4:2009-10; VDE 0493-1-10-4:2009-10 .
Gegenüber DIN IEC 61577-4 (VDE 0493-1-10-4):2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In den Anmerkungen zu den Definitionen 3.2.11 und 3.2.12 wurden die Partikelgrößen spezifiziert; b) bezüglich der Einflussgrößen wurde 6.3.1 dahingehend konkretisiert, dass nur diejenigen Einflussgrößen zu betrachten sind, die für die zu prüfende Art von Radonkammer relevant sind; c) in 6.3.2 und Tabelle 1 wurde der Temperaturbereich auf +18 °C bis +24 °C erweitert; d) in 6.3.3 und Tabelle 1 wurde der Referenzwert für die relative Luftfeuchte auf 65 % erhöht und der Feuchtebereich auf 40 % bis 75 % erweitert; e) in Tabelle 1 wurden die Referenzbedingungen der Umgebungs-Gammadosisleistung und des nichtangelagerten Anteils als vernachlässigbar festgelegt; f) der Bereich der Aerosolteilchengröße unter Standardprüfbedingungen wurde auf 0,1 µm bis 0,5 µm erweitert; g) in Tabelle A.1 wurde die Zeile für den nichtangelagerten Anteil der RnDP222 gestrichen.