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Mit der Änderung A3 von EN 71-4:1990 werden sicherheitstechnische Anforderungen für die Höchstmengen bestimmter chemischer Stoffe und Zubereitungen in Experimentierkästen für chemische und ähnliche Versuche festgelegt. Gegenüber DIN EN 71-4:1990 wurde folgende Änderungen aufgenommen:
Die Änderung A3 wurde vom CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" (Sekretariat: DS, Dänemark) im Rahmen der Richtlinie 88/378/EWG und unter Berücksichtigung der Richtlinien 67/548/EWG und 99/45/EG erarbeitet. Das zuständige nationale Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 039-02-01-02 UA "Chemisches Spielzeug/Fingermalfarben" im (NAGD).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-4:2009-12 , DIN EN 71-4:2013-05 .