Kurzreferat
Stickstoff- und Säureeinträge durch Deposition können zu Eutrophierung und Versauerung und damit zu Beeinträchtigungen in Ökosystemen führen, insbesondere in sensiblen Lebensräumen. Bei dem in der Richtlinie beschriebenen Verfahren handelt es sich um eine Screening-Methode für die Einschätzung der Relevanz von Emissionsquellen, die entsprechende Luftbeimengungen verursachen. Bodennahe Konzentration und Deposition dieser Luftbeimengungen nehmen ab einer gewissen Entfernung von der Emissionsquelle stetig ab. Es gibt daher einen Mindestabstand, ab dem ein vorgegebener Wert der Konzentration oder der Deposition unterschritten wird. Die Richtlinie beschreibt vereinfachte Methoden zur Bestimmung von Mindestabständen für Quellen mit einer Bauhöhe bis 20 m mit der Ableitung der Luftbeimengungen Stickstoffoxide (NOx), Schwefeldioxid (SO2) und Ammoniak (NH3). Bei den Abständen entsprechend dieser Richtlinie handelt es sich um standortunabhängige Abstände zur Einschätzung der Relevanz einer Emissionsquelle in Bezug auf das Langzeitmittel (üblicherweise Jahresmittel) der Konzentration bzw. Deposition. In der Richtlinie werden außerdem Methoden zur Bestimmung des Mindestabstands für Kombinationen aus mehreren Quellen und verschiedenen Luftbeimengungen aufgezeigt und das Verfahren auf Säureäquivalente erweitert. Das in der Richtlinie beschriebene Verfahren kann beispielsweise zur Prüfung der Einhaltung von Irrelevanzwerten nach TA Luft sowie weiterer Bagatellwerte, Abschneidekriterien oder Ähnlichem genutzt werden. Mithilfe dieser Abstände kann auch die Größe von Beurteilungs- und Rechengebieten für Ausbreitungsrechnungen im Rahmen der Beurteilung von Einträgen in Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung ermittelt werden.