Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt in ihrer jeweils aktuellen Fassung für alle Softwarehersteller und deren Implementierungspartner, die ihr Softwareprodukt erstmals zertifizieren lassen wollen, oder für bereits zertifizierte Produkte eine Erweiterung des Zertifikats für bisher nicht zertifizierte Prozesse (Kriterienkataloge) oder für neue Versionen ihrer Software anstreben oder eine Erneuerung des Zertifikats, z. B. nach Ablauf der zweijährigen Gültigkeit, erreichen wollen. Sie berücksichtigt auch Zertifizierungen von inhaltsgleichen Softwareprodukten, die unter verschiedenen Bezeichnungen angeboten werden. Darüber hinaus vermittelt die Richtlinie anhand der Kriterienkataloge im Anhang allen potenziellen Anwendern einer sie interessierenden Software einen Überblick darüber, welche Inhalte in welcher Form und in welchem Umfang durch gefma geprüft werden und bei den zertifizierten Produkten tatsächlich erfolgreich geprüft wurden. Dieses Wissen soll bei der Suche und Entscheidungsfindung für das "passende" Software-Produkt unterstützen und kann in den Auswahlprozess mit einfließen. Die Richtlinie wird regelmäßig an neue technologische Entwicklungen sowie aktuelle Erkenntnisse aus Umfragen bei Anwendern und Anbietern von Software für FM angepasst.