Kurzreferat
Die GPB regeln die Art und den Umfang der Prüfungen von aus mobil aufbereiteten Baurestmassen gewonnenen Produkten (wiedergewonnenen Baustoffen) für folgende Einsatzgebiete: Straßen- und Wegebau sowie andere Verkehrsflächen; Tiefbau; technische Bauwerke im Erd- und Landschaftsbau (z.B. Dammaufschüttungen). Sie dienen dazu, bei der Herstellung und Überwachung eine gleichbleibende Vorgehensweise anzuwenden und eine einheitliche Bezeichnung und Beurteilung sicherzustellen. Die Güte- und Prüfbestimmungen enthalten die Anforderungen an die Aufbereitungsanlage und die erzeugten Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe). Der Umfang und das Überwachungssystem dieser Bestimmungen sind auf die Verwendung der mobil aufbereiteter Recycling- Baustoffe als mineralische Stoffe für Schütt- und Füllmaterial sowie für ungebundene und gebundene Trag- und Deckschichten ausgerichtet. Die Rückgewinnung von Asphalt für die Wiederverwendung in der Asphaltmischanlage ist nicht Bestandteil dieser Güte- und Prüfbestimmungen. Zielsetzung der Aufbereitung von Baustoffen ist es, die Güte zu erreichen, die für den späteren Verwendungszweck sowie Einsatzort güteüberwachter mobil aufbereiteter RC-Baustoffe erforderlich ist.