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RAL-RG 501/2:1998-02

Aufbereitung zur Wiederverwendung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen - Gütesicherung

Ausgabedatum
1998-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
16
Ausgabedatum
1998-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
16

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Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Aufbereitung zur Wiederverwendung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen und enthalten die Qualitätsanforderungen für die Aufbereitung zur Wiederverwendung kontaminierter Böden, Bauteile und Mineralstoffe nach Verwertungsklassen gemäß Tabelle 1 unter Berücksichtigung der Sicherheitsstufen. Zielsetzung der Güte- und Prüfbestimmungen für die Aufbereitung von kontaminierten Böden, Bauteilen und Mineralstoffen ist es, die Qualitätsanforderungen zu definieren, die für die Aufbereitung und die spätere Wiederverwendung je nach Verwendungsart erforderlich sind. Die Güte- und Prüfbestimmungen (GPB) regeln Art, Umfang und Häufigkeit der Eigen- und Fremdüberwachung. Die Güte- und Prüfbestimmungen sollen dazu dienen, Voraussetzungen für eine einheitliche Bezeichnung und Beurteilung der aufbereiteten kontaminierten Böden, Bauteile und Mineralstoffe zu schaffen.
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