Das Dokument beschreibt die quantitative Bestimmung des Asbestgehaltes in Proben von technischen Produkten mittels Infrarotspektroskopie. Das Verfahren ist für Asbestarten Chrysotil, Krokydolith und Amosit erprobt. Das Verfahren ist im Rahmen der in Abschnitt 8 erörterten Einschränkungen geeignet, Gehalte von Chrysotil ab 1 % und von Amphibolasbest ab 5 % nachzuweisen.