Kurzreferat
Ziel der Richtlinie ist die Regelung der Anforderungen an den Datenaustausch von CAD-Systemen, soweit sie im rechnergestützten Planungsprozess innerhalb der Technischen Gebäudeausrüstung (Wärme-/ Heiz-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnische Anlagen) und den am Bau Beteiligten miteinander kommunizieren. Insbesondere werden Strukturen für die Anlagentechnik beschrieben, die für die empfangende Seite mindestens eingehalten werden müssen, um ohne Nacharbeitung sinnvoll mit den Daten arbeiten zu können. Dies betrifft Informationen, die über die reine geometrische Beschreibung hinausgehen. Gleichzeitig werden damit die Voraussetzungen geschaffen, diese Daten über die verschiedenen Lebenszyklen eines Gebäudes hinweg zu erfassen, zu ergänzen und zu aktualisieren. Sie stehen für beliebige weitere Anwendungen zur Verfügung. In der Richtlinie wird zwischen Anlagenkomponenten und Anlagennetzen unterschieden. Für die Komponenten werden die lokale Zuordnung, die Produktbeschreibung und eine offene Struktur zur Übertragung der Auslegungsparameter definiert. Wo immer möglich, wird per Verweis auf andere Datenquellen zugegriffen.