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VdS 3104:2015-06

VdS-Richtlinien für Fachplaner in der Gefahrenabwehr - Richtlinien für die Anerkennung von Fachplanern in der Gefahrenabwehr

Ausgabedatum
2015-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
14

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2015-06
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Deutsch
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14

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Kurzreferat
Durch neue gesetzliche, behördliche, normative und versicherungsrelevante Vorgaben sowie durch das umfangreiche Angebot an Studiengängen und Absolventen im Bereich der polizeilichen und nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr sowie der Sicherheitstechnik, entwickelte sich in den letzten Jahren ein zusätzlicher Markt für Fachplaner bzw. Ingenieurbüros in der Gefahrenabwehr. Kunden sind z. B. Städte, Kommunen, Landkreise, Feuerwehren, Rettungs- und Krankentransportdienste, Behörden, Leitstellenbetreiber (öffentlich BOS und gewerblich NSL/AES), Eventagenturen und Veranstalter von Messen, Rockkonzerten, Public Viewings, Volksfesten etc., Betreiber von kritischen Infrastrukturen und Industrieanlagen, Gewerbebetriebe sowie Betreiber von Liegenschaften (öffentlich, gewerblich oder privat). Die vielfältigen Tätigkeiten beziehen sich u. a. auf die Planung und Umsetzung eines geeigneten Risiko- und Krisenmanagementsystems, einer betrieblichen Katastrophenschutzorganisation (BKO), die software-unterstützte Berechnung von Evakuierungs- und Brandszenarien, die Erstellung von Maßnahmenplänen (z. B. baubehördlich geforderte Evakuierungspläne, Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne, Feuerwehrlaufkarten), die Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen, Rettungsdienstbedarfsplänen und Krankenhausalarmplänen, die Begleitung von bau- und ordnungsbehördlichen Genehmigungsverfahren, die Erstellung von Brandschutzkonzepten, die Erstellung von Sicherheitskonzepten sowie auf die Forschung und Entwicklung neuer Anwendungstechnik im Bereich der Gefahrenabwehr. Beratungs- und Dienstleistungen durch Fachplaner im Sinne dieser Richtlinien sollten darauf ausgerichtet sein, Unternehmen und Organisationen im Bereich der Gefahrenabwehr in allen relevanten Themenbereichen auf definiertem Qualitätsniveau zu unterstützen. Diese Richtlinien beschreiben Anforderungen an Fachplaner in der Gefahrenabwehr und das zugehörige Anerkennungsverfahren. Die Zertifizierungsstelle von VdS Schadenverhütung (nachstehend VdS-Zertifizierungsstelle genannt) erkennt bei entsprechender Beauftragung Dienstleister für die Fachplanung in der Gefahrenabwehr an. Die Anerkennung wird - wenn alle Voraussetzungen dieser Richtlinien erfüllt sind - von der VdS-Zertifizierungsstelle ausgesprochen und ist zeitlich befristet. Die Anerkennung wird durch ein Zertifikat dokumentiert. VdS-anerkannte Fachplaner in der Gefahrenabwehr werden in einem im Internet veröffentlichten Verzeichnis geführt.
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