Kurzreferat
Notöffnungen von Türen und Fenstern werden in der Regel durchgeführt, wenn der Besitzer aufgrund eines Schlüsselverlustes sein Haus oder seine Wohnung nicht mehr betreten kann. In dieser Notlage geraten Betroffene immer wieder an Unternehmen, welche die Notöffnung unseriös durchführen. Neben nicht sach- und fachgerechtem technischen Vorgehen fallen oft auch unangemessen hohe Kosten für die Betroffenen an. Mit den vorliegenden Richtlinien wird ein Anforderungsprofil an entsprechende Betriebe und die handelnden Personen definiert. Ziel ist es, dass das Unternehmen Notöffnungen sach- und fachgerecht durchführt und dem Kunden die Bedingungen transparent gemacht werden. Muss eine Notöffnung beauftragt werden, sind die Betroffenen wegen der Vielzahl der Anbieter oft überfordert. Das VdS-Siegel soll ihnen helfen, qualitativ herausragende Dienstleister auf den ersten Blick zu erkennen. Die VdS-Zertifizierungsstelle (im Folgenden: Zertifizierungsstelle) bietet ein Anerkennungsverfahren für Unternehmen für die Notöffnung von Türen und Fenstern auf Grundlage dieser Richtlinien an. Die Richtlinien beschreiben die Voraussetzungen für die Erlangung und Aufrechterhaltung der VdS-Anerkennung. Hinweis: Diese Richtlinien gelten nicht für die Notöffnung von Wertbehältnissen (Wertschutzschränken, Wertschutzräumen). Siehe hierzu VdS 3529.