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Die Europäische Technische Spezifikation ist im Technischen Komitee CEN/TC 194 "Bedarfsgegenstände in Kontakt mit Lebensmitteln" ausgearbeitet worden. Sie legt zwei Verfahren fest. Verfahren A ist ein Analyseverfahren zur Bestimmung von monomerem 1,2-DHB, 1,3-DHB und 1,4-DHB in den Prüflebensmitteln Wasser, 3%ige Essigsäure, 15%iges Ethanol und Olivenöl. Das Verfahren eignet sich zur quantitativen Bestimmung von 1,2-DHB und 1,3-DHB bei einem Mindestgehalt von 0,15 mg/kg Prüflebensmittel und von 1,4-DHB bei einem Mindestgehalt von 0,10 mg/kg Prüflebensmittel. Verfahren B ist ein Analyseverfahren zur Bestimmung von DHBphen und DHBiph in den Prüflebensmitteln Wasser, 3%ige Essigsäure, 15%iges Ethanol in wässriger Lösung und Olivenöl. Das Verfahren eignet sich zur quantitativen Bestimmung von DHBphen oder DHBiph bei einem Mindestgehalt von 0,2 mg/kg bzw. 0,25 mg/kg Prüflebensmittel. Die Untersuchungsproben von wässrigen Prüflebensmitteln werden direkt mit HPLC mit UV-Detektion analysiert. Die Untersuchungsproben von Olivenöl werden mit destilliertem Wasser extrahiert und die sich ergebende wässrige Lösung wird mit HPLC analysiert. Die quantitative Bestimmung erfolgt unter Verwendung von 2-Methyl-1,3-Dihydroxybenzol als interner Standard mit einer Kalibrierung gegen Proben der betreffenden Prüflebensmittel, die mit bekannten Mengen an 1,2-DHB, 1,3-DHB oder 1,4-DHB angereichert sind. Die Bestätigung von 1,2-DHB, 1,3-DHB oder 1,4-DHB erfolgt durch Diodenmatrixdetektion.